Spurverbreiterung -> TÜV ein muß?

  • Hallo, meine Eibach Federn sind bereits aufm Weg.. freu mich schon totaL :)


    aber was mich interessiert ist, ob ich nicht nur hinten die Spur verbreitern kann??


    vorne find ichs ok``

    immer offen für weitere IDEEN und ÄNDERUNGEN

  • Hallo, meine Eibach Federn sind bereits aufm Weg.. freu mich schon totaL :)


    aber was mich interessiert ist, ob ich nicht nur hinten die Spur verbreitern kann??


    vorne find ichs ok``


    Natürlich kannst Du nur hinten Platten rein machen ;)

  • Also am besten ist es immer einfach die ABE durchzulesen, da steht ganz klar drin ob das Teil eingetragen werden muss oder nicht.
    Bei einem Teilegutachten muss es in jedem Fall eingetragen werden.


    Wenn du eine Mehrfachänderung hast steht meistens der nette Satz: "Abweichend vom Serienzustand ist dieser gesondert zu beurteilen", was nichts anderes heisst, dass vom Prüfingenieur geprüft wird ob sich die einzelnen Teile negativ beeinflussen.


    Aber wie gesagt, es steht meistens in der ABE/ dem Gutachten.


    Fahrwerksänderungen in Kombination mit Spurverbreiterungen müssen heut zu Tage zu 99% eingetragen werden. Die ABE`s werden immer weniger


  • Mein :) hat mich nach erfolgtem Einbau der Federn und Spurplatten auch darauf hingewiesen, die Fahrzeugpapiere berichtigen zu lassen ;)

  • Ich habe mal die von FK Automotive angebotenen Teilegutachten runtergeladen, darin steht:


    Zitat von Spurverbreiterung Gutachten

    Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO §19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage dieses Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

    Bedeutet doch eingentlich, dass man zwingend zum TÜV muss, oder?

  • Ich habe mal die von FK Automotive angebotenen Teilegutachten runtergeladen, darin steht:


    Bedeutet doch eingentlich, dass man zwingend zum TÜV muss, oder?


    Kurz, Yep! Auf jeden Fall!

  • Ja, so siehts aus! §19 (3)StVZO ist die Klassische Eintragung.

  • Ich hab gestern meinen abgeholt nach Einbau der Federn (auch H&R 35/20). Spurplatten Fahre ich VA 30mm und HA 40 (Also pro Achse, nicht pro Seite) bei den M194 17" mit 225/255. Ich hab mit der Werkstatt den Termin so gelegt, dass ein TÜV Sachverständiger im Haus ist und habe gebeten, die Platten/Feder Kombination einzutragen.


    Ich hab beides von H&R und beides mit ABE. Daher meinte der Typ vom TÜV, das man nichts eintragen lassen brauch. Hat mich auch gewundert, aber der muss es ja wissen. Radkästen sind nicht angelegt... da ist noch Platz...


    Der Thread ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ich möchte das gerne noch los werden.


    Ich war heute zum TÜV/ASU und Bremsen vorne wechseln. Ich musste also die Federn in Verbindung mit den Distanzscheiben doch eintragen lassen, da sich die ABEs gegenseitig aufheben :lehrer:


    Frage ich mich, warum mit der Typ vom TÜV vorher was anderes erzählt hatte :watchout: