DIe Ware wird der Händler nicht mehr zurücknehmen wollen
und wenn ja, wird er dir nicht den vollen Einkaufspreis wieder erstattet wegen der Lackierung.
Andererseits kann man den Händler für solche Beschreibungen haftbar machen,
man könnte ja auch davon ausgehen, dass es eine arglistige Täuschung dem Kunden gegenüber ist, wenn er reinschreibt "Tüv frei".