Und wech war er!! :-(

  • Oh Man, echt ärgerlich. :cursing:


    Tut mir leid für Dich! Aber wie schon geschrieben, kannst Dich schonma nach was anderem umsehen. Hab auch bei Diebstählen die Erfahrungen gemacht, dass es die Polizei nicht wirklich interessiert. Gut, vielleicht haben sie auch nicht die Mittel dafür, aber ein wenig mehr Tatendrang wäre eben schon angebracht gewesen.


    Warum auch 318i gestohlen werden? Weil die nur die Teile interssieren. DAs ist der nächste Grund, warum die Dein Auto nicht finden werden... ist eh schon total auseinander gebaut... :(


    Jetzt bleibt nur noch auf die Versicherung zu hoffen. Jedes Ende bedeutet auch einen Neuanfang. ;)

  • Danke euch! :)


    Besonders für den Tip mit BMW, sich die Ausstattungsliste und Nachweise über Inspektionen und Kontrollen zu holen, da ja ales im Auto war!!


    Bin auch schon ein wenig am gucken, also wenn, wird es ein 320i!! :) :)

  • Oh Man, echt ärgerlich. :cursing:


    ... Hab auch bei Diebstählen die Erfahrungen gemacht, dass es die Polizei nicht wirklich interessiert. Gut, vielleicht haben sie auch nicht die Mittel dafür, aber ein wenig mehr Tatendrang wäre eben schon angebracht gewesen.



    Was bedeutet das denn für Dich als der Geschädigter, wenn die Polizei intensivst nach Deinem entwendeten Fahrzeug sucht ? Solange die Polizei bzw. später die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen nicht eingestellt hat, erhälst Du auch nicht den für die entgültige Regulierung notwendigen "Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft "
    Zu unserem entwendeten Fahrzeug hat sich das Landeskriminalamt Düsseldorf in die Ermittlungen eingeschaltet. Diese versuchten das Fahrzeug über die eingebaute SIM Karte zu orten - leider vergebens. Bei solch professionellen Tätergruppen sind auch die Möglichkeiten der Polizei begrenzt.


    @ N 70
    - noch ein Tipp, geh`mit dem letzt benutzten Autoschlüssel zum Händler und lass diesen Einlesen. Dann erhälst Du einen Ausdruck über den tatsächlichen Kilometerstand und kannst diesen entsprechend belegen.
    - die 4 Wochen Frist zur Regulierung beginnt mit dem Tag an dem die Schadenmeldung bei Deiner Versicherung eingeht, nicht mit dem Tag der Entwendung
    - solange Du keinen Kaufvertrag über ein "neues" Fahrzeug vorlegst, behält die Versicherung die Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert zurück. Das gleiche gilt, wenn Du ein Fahrzeug kaufst das weniger als der ermittelte Wiederbeschaffungswert kostet. Auch dann bezahlt die Versicherung nur die Mehrwertsteuer in Höhe des preiswerteren Fahrzeugs.
    - und zum Schluss noch ein Tipp, rufe in ca. 3 Wochen die Polizei an und erkundige Dich, ob sich in Deiner Diebstahlsache noch etwas ergeben hat. Wenn sie Dir dann sagen das die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde hast Du schon einmal die Gewissheit das sich alles im normalen Zeitrahmen hält. Denn solange die Polizei ermittelt wartest Du auf die Entschädigung von der Versicherung.

  • Nö. Nach 4 Wochen geht das geklaute Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über und diese muss ihn auszahlen. Da ist es scheißegal ob sie den Karren noch 5 Jahre suchen. Finden sie ihn später als 4 Wochen nach dem Diebstahl , dann können sie dir anbieten den Wagen zurück zu geben. Muss man aber nicht. Und Sorry aber so wie die Polizei an solche Sachen rangeht werden sie nie einen finden. So meine Erfahrungen. Auf diesen Verein geb ich nix mehr. Außer bei Verstößen da ist man selbst Schell dran

  • [quote='dn-320si','index.php?page=Thread&postID=574682#post574682'][quote='Akali','index.php?page=Thread&postID=574519#post574519']O


    ]Nö. Nach 4 Wochen geht das geklaute Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über und diese muss ihn auszahlen. Da ist es scheißegal ob sie den Karren noch 5 Jahre suchen. Finden sie ihn später als 4 Wochen nach dem Diebstahl , dann können sie dir anbieten den Wagen zurück zu geben. Muss man aber nicht. Und Sorry aber so wie die Polizei an solche Sachen rangeht werden sie nie einen finden. So meine Erfahrungen. Auf diesen Verein geb ich nix mehr. Außer bei Verstößen da ist man selbst Schell dran



    Glaub`s mir oder lass es bleiben, Fakt ist, nach 4 Wochen geht das Fahrzeug in den Besitz der Versicherung über, dass ist richtig. Aber das Du dann sofort Dein Geld überwiesen bekommst ist nicht selbstverständlich und die Versicherung wird ohne Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft auf Zeit spielen ...
    Es gibt in den entsprechenden Internetforen genügend Fälle die genau dieses Vorgehen beschreiben und auch nach Rücksprache mit meinem Sachbearbeiter wurde mir dieses Prozedere angedeutet.
    Noch was zur Möglichkeit das Fahrzeug gegebenenfalls wieder bei der Versicherung zurückzukaufen. Das macht keine Versicherung, denn dann müsste die Versicherung Dir auf Dein Fahrzeug Garantie geben und das machen sie nicht. Klingt unlogisch ist aber Tatsache.

  • mein Beileid...
    die Teile werden bestimmt schon auf einem Osteuropäischen Markt zum Kauf angeboten...
    wünsche dir eine für dich gute Regulierung des Schadens...

  • @dn 320si
    Nein das stimmt so nicht. Nach 4 Wochen gehört das Auto der Versicherung. Danach bleibt ihr eine bestimmte Zeit (glaube auch 4 Wochen), den Wert zu begleichen. Das hat mir der Vater eines Freundes so auch bestätigt der für eine Versicherung solche Fälle bearbeitet. Alles andere wäre auch Quark. Mein fall wurde im Juni offiziell beendet. Geld hatte ich schon Anfang februar

  • @dn 320si
    Nein das stimmt so nicht. Nach 4 Wochen gehört das Auto der Versicherung. Danach bleibt ihr eine bestimmte Zeit (glaube auch 4 Wochen), den Wert zu begleichen. Das hat mir der Vater eines Freundes so auch bestätigt der für eine Versicherung solche Fälle bearbeitet. Alles andere wäre auch Quark. Mein fall wurde im Juni offiziell beendet. Geld hatte ich schon Anfang februar


    @dn 320si
    Nein das stimmt so nicht. Nach 4 Wochen gehört das Auto der Versicherung. Danach bleibt ihr eine bestimmte Zeit (glaube auch 4 Wochen), den Wert zu begleichen. Das hat mir der Vater eines Freundes so auch bestätigt der für eine Versicherung solche Fälle bearbeitet. Alles andere wäre auch Quark. Mein fall wurde im Juni offiziell beendet. Geld hatte ich schon Anfang februar



    Die Versicherung hat keine Zeitvorgabe um einen Diebstahlschaden zu regulieren ! Solange der eigentliche Diebstahl unschlüssig ist und die Staatsanwaltschaft / Polizei ermittelt siehst Du ganz bestimmt kein Geld. Ansonsten wäre für fingierte KFZ Diebstähle Tür und Tor geöffnet, warte 4 Wochen und spätestens nach weiteren 4 Wochen hast`Dein Geld. Das funktioniert so unter Garantie nicht ...
    Die Versicherung bezahlt erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte, sollte die Ermittlungsakte der Versicherung nicht vorliegen und Du kannst vorher den "Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft vorlegen, so bezahlt die Versicherung in diesem Fall unter Vorbehalt (bis das Einsicht in die Ermittlungsakte genommen werden konnte)
    Deshalb mein Rat an den Themenstarter nach ca 3 Wochen bei der Polizei anzufragen ob die Akte bereits an die Staatsanwaltschaft übergeben wurde. Denn je früher die Akte bei der Staatsanwaltschaft ist, desto eher kann die Staatsanwaltschaft der Versicherung Akteneinsicht erteilen.

  • Solange du das glaubst was du schreibst :whistling:
    Ich hab meine Info sowohl von meiner Versicherung als auch direkt von einem Versicherungsmitarbeiter, der für eine andere Versicherungen solche Fälle bearbeitet.
    Sobald feststeht, dass die Kasko zahlen muss, haben sie 14d Zeit zum Überweisen. Dass es nicht warten MUSS, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind, zeigt mein Fall


    Tschau

  • Wenn ab Meldedatum des vfall 4 Wochen rum sind und das Fahrzeug nicht gefunden wurde. Wir der Versicherungsnehmer entschädigt.
    Hierbei kommt es auf den jeweiligen Fall an. Kann der Vn als Bsp den 2 Schlüssel nicht vorlegen und der Versicherer hat den Verdacht eines Betruges muss der VR nnicht bezahlen solange die Verhandlung nicht abgeschlossen ist.
    Im Normalfall wird die Summe nach 4 Wochen und erhalt der notwendigen Unterlagen bezahlt.


    Wird das Fahrzeug nach 4 Wochen gefunden geht der besitz des Fahrzeuges an die Versicherung über aber auch HIER AUFPASSEN es gibt Klauseln die eine bis zu 6 Monatige rücknahme verpflichten.


    Kann gerne im VVG nachgelesen werden unter KFZ oder ich kann es gerne als PDF zu Verfügung stellen.