So, ich habe jetzt selbst mal recherchiert (das sollte man viel öfter tun...):
https://www.adac.de/_mmm/pdf/F…iebstahl_screen_58329.pdf
Zitate daraus:
Zitat...nach Ablauf eines Monats ab Eingang der Schadensanzeige beim Teilkaskoversicherer geht das Fahrzeug in das Eigentum der Versicherung über. Wird das Fahrzeug vor Ablauf der Frist wieder aufgefunden, müssen Sie das Fahrzeug zurücknehmen. Daher ist die Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges erst nach Ablauf der Monatsfrist sinnvoll, sonst haben Sie ggf. ungewollt zwei Fahrzeuge.
Wird das Fahrzeug vorher gefunden, zahlt der Versicherer diebstahlsbedingte Beschädigungen in Höhe der Reparaturkosten oder bei Totalverlust den Schaden bis zum Wiederbeschaffungswert (bei Neuwagen je nach Vertrag sogar den Neupreis). Die Teilkaskoversicherung darf den Gutachter benennen. Darüber hinaus sollten Sie den Leistungsumfang Ihres Versicherungsvertrages prüfen bzw. prüfen lassen.
ZitatMietwagenkosten für die Dauer des Fahrzeugwegfalles zahlt üblicherweise nicht die Kaskoversicherung.
Auf den Kosten für den Mietwagen bleibt man also sitzen.