Anwälte hier??? Brauche Rechtsbeistand....

  • defakt ist..versuche den kaufvertrag aufzutreiben..mit allen mitteln!!das muss möglich sein..



    das bringt mir auch nichts.
    den jetzigen händler interressiert es nicht wer manipuliert hat, ob ich oder der alte Verkäufer.
    Geht ja nur darum das im Kaufvertrag steht 203.000km und das wohl nicht stimmt und er dadurch einen schaden hat den er bei mir geltend machen kann.
    Ich könnte mich dann mit dem alten Verkäufer ausseinandersetzten und bei ihm geld verlangen.

  • Natürlich bringt dir das was.Damit beweist du,dass du nicht manipuliert hast.


    Besorge den Vertrag und du wirst sehen,dass die ganze Sache anders aussieht.

  • das bringt mir auch nichts.
    den jetzigen händler interressiert es nicht wer manipuliert hat, ob ich oder der alte Verkäufer.
    Geht ja nur darum das im Kaufvertrag steht 203.000km und das wohl nicht stimmt und er dadurch einen schaden hat den er bei mir geltend machen kann.
    Ich könnte mich dann mit dem alten Verkäufer ausseinandersetzten und bei ihm geld verlangen.

    Ich bin kein Jurist, aber für mich stellt sich das Ganze so dar:
    Der Händler hält sich an Dich. Du hast ihm einen Wagen verkauft, der nicht Deinen Angaben entspricht.
    Ob Du daran schuld bist oder nicht, ist ihm egal. Er wollte von Dir einen Wagen mit 203 000 km kaufen. Hat er nicht bekommen.
    Genauso hat es ja auch der neue Käufer des Audis gemacht. Er hat sich an den Händler gewandt. Wer schuld war, ist dem auch egal.


    Nun gibt es für Dich drei Möglichkeiten:
    1. Du hast das Tacho manipuliert (unterstelle ich Dir nicht, nur der Vollständigkeit halber erwähnt)
    2. Der Händler ist mit dem Wagen 180000 km gefahren und hat das Tacho manipuliert (auch unwahrscheinlich)
    3. Der Vorbesitzer hat das Tacho manipuliert.


    Nun wäre es an Dir nachzuweisen, dass dies der Fall ist.
    Also musst Du zuerst mit dem Kaufvertrag nachweisen, dass der Kilometerstand 180000km gewesen sein sollte.
    Dann musst Du nachweisen, dass dies nicht stimmt. Gut, kombiniert mit dem Nachweis des Händlers und der Tatsache, dass Du nach gesunden Maßstäben diese Strecke nicht zurückgelegt haben kannst, könnte das klappen, aber das ist verdammt dünnes Eis.
    Mal dumm in die Runde gefragt. Speichern Werkstätte auch über längere Zeit die ausgelesenen Daten? Vielleicht hat Deine Werkstatt auch den höheren km-Stand ausgelesen und auch dokumentiert.
    Und dann müsste Dein Nachweis bzw. die Forderung an Deinen Verkäufer auch noch innerhalb der Verjährungsfrist passieren.
    Die dürfte (aber nagel mich darauf nicht fest) nach §438 BGB bei 2 Jahren (nach Ablauf des Jahres des Kaufs) liegen.


    Aber all dies interessiert den Händler wie gesagt nicht, Du bist seine Ansprechperson.
    Allerdings muss er Dir wohl auch den konkreten Schaden von 1500€ nachweisen.

  • Aber all dies interessiert den Händler wie gesagt nicht, Du bist seine Ansprechperson




    Allerdings muss er Dir wohl auch den konkreten Schaden von 1500€ nachweisen.






    jep so isses, ich schreib jetzt ne stellungnahme für den händler.




    Denn rest muss ich mit dem Alten verkäufer klären

  • mag sein dass es den händler nicht interessiert! jedoch braucht es dich (wenn du den vertrag auftreibst) auch nicht interessieren, da du dann nachweisen kannst, dass der vorbesitzter hand angelegt haben muss. somit kannst du dann ansprüche an diesen stellen!


    wenn der vorbesitzer kein händler war sondern eine privatperson wird es vielleicht schwieriger an den vertrag zu kommen..aber unter irgendeinem vorwand wirst du den ihm schon entlocken können..falls es doch ein händler war, dann muss er ihn ja anscheind noch haben.


    auf jeden fall bist du mit einem kaufvertrag besser gestellt als ohne!..das ist fakt!



    wünsch dir noch viel glück!

    Fahren Sie mir ruhig rein, ich kann das Geld gebrauchen!


  • Das ist nicht so ganz richtig. Es geht nicht um die Frage ob hier ein Betrugsdelikt vorliegt. Das hieße, der Händler wirft die direkt die Manipulation vor. Ob und wer manipuliert hat interessiert nicht. Fakt ist im Kaufvertrag wurde angegeben das ich ein Auto mit einer Laufleistung x verkaufe (ohne das wissen das die Laufleistung x+y beträgt). Der Händler kauft in treu und glauben ein Auto das nicht dem Zustand entspricht, den es laut Tachostand hat. Der Händler hat das Recht Rückgabe des Kaufpreises oder ggf. auch einen Schadensersatz geltend zu machen. (sofern dies Nachweisbar ist). Unser getäuschter Verkäufer hätte, (sofern er dies nachweisen kann) dann wiederum einen Rechtsanspruch auf Schadensersatz etc. gegen den Ursprünglichen Verkäufer. Aber so wie der Fall beschrieben ist wirds wohl nicht mehr nachweisbar sein. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Anderer Fall. Angenommen Du erwirbst redlich ein gestohlenes Auto. Papiere etc. alles in Ordnung. Keine Auffälligkeiten etc. Wenn Du den Wagen jetzt später in gutem Glauben weiterverkaufst und dann Festgestellt wird das es ein gestohlener PKW ist, bis Du auch der gelackmeierte. Kaufpreisrückzahlung und Fahrzeugabgabe an den Eigentümer...


    :dito:

  • So ist es nicht! Wir sind nicht in Amerika! In Deutschland gilt die Unschuldsvermutung! Man ist solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen werden kann! Da aber hier entwedern unser Fredersteller oder der Vorbesitzer manipuliert haben kann, muss zweifelsfrei geklärt werden wer es war. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden gilt "In dubio proreo" also Freischspruch, da die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann :!: Schaut nicht so viel USA Gerichtsfilme :totlachen:


    :fail:

  • Das riecht nach Abzocke!
    Zum jetzigen Zeitpunkt würde ich das noch locker auf mich zukommen lassen.
    Oder sind schon definitive Forderungen gestellt, was die 1500 € angeht?
    Wo war der Audi denn her? Vorbesitzer?

  • Ist es mittlerweile nicht Üblich alle Reperaturen und Werkstat Aufenthalte eines Fhz. Elektronisch zu Dokumentieren.
    Wenn DU immer bei Audi warst, müssten die das in ihrem System haben. Stichwort Reperatur Historie.
    Anhand dieser und der kopie des Kaufvertrages kannst du im Notfall nachweisen das alles Korrekt gelaufen ist, solange der Wagen in deinem Besitz war.


    Ansonsten gilt wie immer die Unschuldsvermutung.
    DIR muss eine Schuld nachgewiesen werden, nicht du musst deinen Unschuld Beweisen.


    ich wittere Betrug.

    "Man kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln - ein Auto braucht Liebe" Walter Röhrl