Ich hab mir jetzt nur die ersten 2 Seiten durchgelesen, also schonmal sorry, falls es schonmal kam, aber:
Ich bin selber aktiv im Rettungsdienst: Der Verweis auf §35 & §38 ist genau richtig, diese beiden regeln die Sondersignal-Geschichte. Ohne Kombination aus Horn UND Blau hast du bei eingeschaltetem Blau ausschließlich Sonderrechte, erst das rechtzeitige Zuschalten des Horns verschafft dir zstzl. Wegerecht.
Die Zeugenfrage sollte sich abkürzen lassen: Stichwort Fahrtenschreiber!! Die zeichnen zstzl. zum "normalen Kram" auch auf, wann genau Blau und wann genau Horn eingeschalten war. Lässt sich durch Gutachter mikroskopisch (kein Scherz) genau reproduzieren. Einsicht wird aber, wenn es nicht der KSA von sich aus macht, lediglich ein Anwalt beantragen können. Somit wäre mein erster Weg in diesem Fall auch dorthin (auch, wenn ich sonst nicht der "Ich-ruf-erstmal-meinen-Anwalt-an"-Typ bin).
Hoffe, geholfen zu haben,
MfG ...gsus...