Ich hatte vor kurzem dem umgekehrten Fall.
Habe mein wireless Headset bei Ebay verkauft, vorher allerdings nicht die Akkulaufzeit getestet. Hatte es iwie immer am Kabel gehabt.
Der Käufer musste dan feststellen das der Akku defekt war. Der hat mich angeschieben und parallel einen Ebay-Fall (Artikel nicht wie beschrieben) eröffnet.
Geld wurde quasi sofort mit Falleröffnung von Paypal eingezogen und einbehalten. Ich konte quasi nur dem Käufer das Geld zurückerstatten (was in diesem Fall ja auch ok war). Alles andere hätte ewigen Schriftverkehr mit Beweisführungen für beide Seiten mit sich gezogen. Von dem Geld hätte erstmal keiner was gesehen.
Da hatte ich eher das Problem meine Ware zurückzubekommen. Nachdem ich den Kaufpreis erstattet hatte wars mit dem Rechtsempfinden des Käufers nähmlich nicht mehr weit her. Erst nach 5 Wochen, Kontaktaufnahme mit Ebay, etlichen "erinnerungen" und der letztlicher Drohung mit dem Anwalt setzte er sich in bewegung.
Von daher seh ich für dich als Käufer kein Problem an dein Geld zu kommen.