Ich bin bereits seit 2006 gewerblich im Onlinehandel tätig und kann dazu folgendes sagen:
Dies soll jedoch keine Rechtsberatung sein und ersetzt auch keine Rechtsberatung.
Du hast in diesem Fall Anspruch auf folgende Punkte:
- Rückabwicklung zu Lasten des Verkäufers. (Transportkosten muss er dann tragen)
- Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung der Felgen zu lasten des Verkäufers. Je nachdem wie die Geschichte ausläuft, muss er u.U. dir bei BMW neue Felgen kaufen und sie auch bezahlen.
- Das aufgeführte Kleingedruckte ist bereits hinfällig. Da er das in jedem Angebot verwendet. Somit ist nicht mehr von einer Klausel sondern von AGB auszugehen. Damit ist er gewerblicher Verkäufer und automatisch zu zwei Jahren Gewährleistung verpflichtet.
- Nach den Aktivitäten des Verkäufers zu urteilen, ist ein gewerbliches Handeln anzunehmen. Die Gerichte gehen und ganz selten von privaten Verkäufern aus. In dem Fall wieder -> Gewährleistungshaftung
- Weiterhin kann man den Verkäufer abmahnen und auf Unterlassung klagen.... da gewerbliches Handeln unter privaten Ebay Account. Weis jedoch nicht ob das als Privatperson machen kannst. Das ist eigentlich Wettbewerbsrecht.
- Desweiteren wäre zu prüfen ob sein Kleingedrucktes überhaupt Rechtskräftig ist und ob man da nicht Abmahnen kann. Ist jedoch wieder Wettbewerbsrecht.
Weiterführende Informationen:
http://www.it-recht-kanzlei.de…s-privatverkauf-ebay.html