Neue gebrauchter km Fake!!!!!!

  • Hallo.


    Deine einzige Chance wird sein deinen Verkäufer in die Pflicht zu nehmen dass du dein Geld zurückbekommst und den Wagen zurückgibst, daran solltest du dich klammern, lass dir keinen Schwachsinn erzählen er hätte nichts gewusst und lass dich nicht zu den Vorbesitzern schicken, funke deinem Anwalt nicht dazwischen, er übernimmt jetzt die gesamte Kommunikation. Der Verkäufer hat dir einen Wagen mit 130tkm. verkauft, das ist durch die Mobile-Anzeige nachweisbar. Du kannst nachweisen dass der Wagen mehr km-Leistung hat, stelle also die Betrugsanzeige gegen deinen Verkäufer (macht das dein Anwalt?), ganz unabgängig davon ab der Verkäufer es wusste oder nicht, ist nicht dein Problem. Desweiteren macht dein Anwalt die Gewährleistung geltend: Getriebe ist defekt, also muss dein Verkäufer es reparieren lassen. Üblicherweise wird er den Wagen zurücknehmen wollen und du kommst hier (hoffentlich) mit blutiger Nase raus.

  • Hallo


    Nur nebenbei!
    Bei uns in Österreich braucht man einen Kaufvertrag um das Auto anmelden zu können.
    Ist das in Deutschland nicht pflicht?


    lg
    Gerhard

  • Zitat

    Hallo


    Nur nebenbei!
    Bei uns in Österreich braucht man einen Kaufvertrag um das Auto anmelden zu können.
    Ist das in Deutschland nicht pflicht?


    lg
    Gerhard


    Hier brauchst nur nen Fahrzeugbrief und die TÜV Bescheinigung (oder den entwerteten Fahrzeugschein).


    Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2

  • Wichtig wäre normalerweise jetzt Daten zu sammeln. ALLES was auf einen Betrug hinweisen KÖNNTE kann von Vorteil sein.


    - Mobile Inserat
    - ausgelesener Fehlerspeicher von dir BMW oder sonst wem.
    - Fotos vom Tacho zum Kaufzeitpunkt wenn vorhanden
    - Anschrift des Verkäufers oder anderen Vorbesitzers (evlt wusste der verkäufer tatsächlich von nichts) und sonstige infos von ihm. vllt findet sich noch was bei google. Ebayaccount mit schlechten bewertungen wegen Betrugsunterstellungen etwa (theoretisch)
    - etc.


    Alles was indizien auf einen Betrug geben kann ist hilfreich. Was davon letztenendes vor Gericht verwendet werden kann entscheiden dann andere aber schaden kann es auf keinenfall. Und wenn es nur dazu reicht die Konfliktpartei einmal zum stottern zu bringen.


    Aber um ganz ehrlich zu sein wirst du die Kohle wohl als lehrgeld abrechen müssen. Da sind viele Leute, verschiedene Länder und wenig Kaufverträge bei. Jeder wird den schwarzen Peter weiterschieben wollen bis ihn jemand hatt der nicht mehr aufzufinden ist. NAchweisen wer was wann warum gemacht hat ist unter den umständen so gut wie unmöglich. Sorry

  • Läuft schon eine Anzeige?
    Wird das Auto noch bewegt?

    MfG
    australia



    Da man nicht reperiert, sondern repariert, heißt es auch Reparatur und nicht Reperatur. Man fährt ja auch nicht in die Werkstadt sondern in die Werkstatt



    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben ! ! !

  • Zitat

    Hallo


    Nur nebenbei!
    Bei uns in Österreich braucht man einen Kaufvertrag um das Auto anmelden zu können.
    Ist das in Deutschland nicht pflicht?


    lg
    Gerhard


    Kaufvertrag ist nur nötig, wenn das Auto aus dem Ausland kommt und das erste mal in Deutschland angemeldet wird.
    Sprich, wenn die deutschen Papiere erstellt werden.


    Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk 2

  • Verstehe ich richtig, dass Du nicht einmal den Namen und die Daten des Verkäufers kennst??


    Wenn dem so sein sollte, wird die Sache wohl ziemlich aussichtslos sein.


    Ich würde bevor ich einen Anwalt einschalte hurtig bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Betruges zu Protokoll geben und mal abwarten, was die Staatsanwaltschaft bzw die Polizei betreffend den offenbar unbekannten Täter hervorbringt (vielleicht lässt sich über die Telefonprotokolle was rausfinden; wenns jedoch ein Wertkartenhandy war, dass allenfalls auch bloß für diesen Betrug angeschafft und verwendet wurde, wirds im Sand verkaufen).

  • Ist das in Deutschland nicht pflicht?

    doch, wenn der Wagen nicht in De angemeldet war, die Zulassungsstelle muss auf jeden Fall prüfen, ob das Auto noch im Ausland angemeldet ist. Die Kopie des Kaufvertrages brauchen sie auch für die Zulassung + die TÜV-Abnahme(dafür braucht mach COC-Papiere)

  • Ich würde bevor ich einen Anwalt einschalte hurtig bei der nächsten Polizeidienststelle eine Anzeige wegen Betruges zu Protokoll geben und mal abwarten, was die Staatsanwaltschaft bzw die Polizei betreffend den offenbar unbekannten Täter hervorbringt (vielleicht lässt sich über die Telefonprotokolle was rausfinden; wenns jedoch ein Wertkartenhandy war, dass allenfalls auch bloß für diesen Betrug angeschafft und verwendet wurde, wirds im Sand verkaufen).

    Nicht zuviel Hoffnung in diese Richtung, das wäre zudem nur strafrechtlich. Evtl. könnte er als Nebenkläger auftreten. Bezweifle aber, dass es bis dahin überhaupt kommt, wenn der Betroffene nicht schon ein paar Einträge im Register hat. Das wird lieber vorher eingestellt oder mit einem Strafbefehl erledigt.


    Aber damit hat er auch noch nicht sein Geld wieder, dafür ist ein weiteres (!) zivilrechtliches Verfahren erforderlich.