Eventuell funktioniert die Frage nicht, weil es zu sehr vom jeweils zuständigen Kreis und Amt abhängt, dennoch:
Für mein bisheriges Auto habe ich ein Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Zahl: SO X X. War ein amerikanisches Heck, welches ein kurzes Kennzeichen brauchte, durch die wenigen Ziffern auf dem Schild brauchte ich aber keine Sondergenehmigung, weil man das eben so schmal drucken konnte..
Bei der Abmeldung habe ich das Kennzeichen nun für 3 Monate reserviert, für das nächste Auto. Das wird allerdings ein stinknormaler deutscher BMW. Habt ihr Erfahrung damit, ob es auch beim "Wiederverwenden" von außergewöhnlichen Kennzeichen Diskussionen gibt? Ich will ja kein freies, besonderes Kennzeichen haben - sondern nur meins, welches ich auch genau deshalb reserviert habe.
P.S.: Ja, Adressat für diese Frage sollte zuallererst mein Straßenverkehrsamt sein, die nette Dame war bei der Abmeldung des Fahrzeugs allerdings überfragt und mich interessierte schonmal, ob jemand einen ähnlichen Fall kennt..