Der "Kurze Frage - Kurze Antwort" Thread

  • Aus eigener, leidvoller Erfahrung: Verschwende nicht deine Zeit und gib alles an einen Anwalt.


    Ist das wieder einer deiner Ratschläge, zu denen du eigentlich keinerlei eigene Erfahrungswerte hast? So eine angefangene Baustelle mit "ich habe schon selber mal irgendwann ein Gutachten eingeholt und der gegnerischen Versicherung geschickt, das wurde dann abgelehnt bla bla" übernimmt doch kein Anwalt mehr.

    Ich würde der Versicherung allerdings auch erst mal die Chance einräumen, den Schaden zu regulieren, ohne das ich gleich einen Anwalt einschalte. Telefonieren oder mailen, und fragen wie sie es handhaben wollen. Wenn sie wie bei meinem Unfall damals anfangen wollen zu feilschen, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Bilder vom Schaden würde ich halt selbst noch machen, falls sich das ganze zu lange hinziehen sollte.

  • Ich würde der Versicherung allerdings auch erst mal die Chance einräumen, den Schaden zu regulieren, ohne das ich gleich einen Anwalt einschalte. Telefonieren oder mailen, und fragen wie sie es handhaben wollen. Wenn sie wie bei meinem Unfall damals anfangen wollen zu feilschen, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Bilder vom Schaden würde ich halt selbst noch machen, falls sich das ganze zu lange hinziehen sollte.

    Wenn dir deine Zeit nichts wert ist, du dich gerne ärgerst und danach noch mit minus aus der Sache rausgehen möchtest dann kann ich das sehr empfehlen, ja.

  • So eine angefangene Baustelle mit "ich habe schon selber mal irgendwann ein Gutachten eingeholt und der gegnerischen Versicherung geschickt, das wurde dann abgelehnt bla bla" übernimmt doch kein Anwalt mehr.

    @Patty Bist du Anwalt? :D Also WER hat hier keine Erfahrungswerte? In letzter Zeit kommst du mir sehr nervös vor - aber vielen Dank nochmal für deine Hilfe mit den Glühkerzen - hast ein Stein im Brett bei mir :super:


    Wie schon gesagt, Anwalt sobald und erst wenn es Probleme gibt, ansonsten kann man auf den Kosten sitzen bleiben.

  • „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die zunehmend unüberschaubare Entwicklung der Schadenspositionen und Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
    (OLG Frankfurt, 01.12.2014 – 22 U 171/13)


    Ich denke das sollte doch eindeutig sein?

  • Gutachter ja - Anwalt nein.
    Anwalt nur, wenn die Versicherung nicht bezahlt. Wenn sie aber bereit ist zu bezahlen, dann muss sie keine Kosten für einen Anwalt übernehmen: So viel, sagt die Rechtsprechung, kann man einem Geschädigten zumuten, das Gutachten in einen Brief zu stecken und der Versicherung zu schicken (wenn man Geld will) - wenn man Reparatur will, dann noch einfacher, muss man nur eine Werkstatt beauftragen und kann den Mietwagen genießen.

    In welchem Land soll diese Rechtsprechung gelten? Deutschland ist es schonmal nicht.


    Ich würde der Versicherung allerdings auch erst mal die Chance einräumen, den Schaden zu regulieren, ohne das ich gleich einen Anwalt einschalte. Telefonieren oder mailen, und fragen wie sie es handhaben wollen. Wenn sie wie bei meinem Unfall damals anfangen wollen zu feilschen, kann man immernoch zum Anwalt gehen. Bilder vom Schaden würde ich halt selbst noch machen, falls sich das ganze zu lange hinziehen sollte.

    Es wäre schön, wenn es so einfach wäre. Jedoch ist man als Privatmann gegen eine Versicherung immer im Nachteil. Das sind keine gemeinnützigen Caritasvereine, das sind Unternehmen mit dem Ziel knallharter Gewinnmaximierung. Wenn die bei dir anrufen und sich der Schadensregulierung annehmen wollen, dann sicher nicht zu deinen Gunsten.
    Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt wurde, sollte von seinen Rechten Gebrauch machen.
    Es kann und soll jeder natürlich seine eigenen Erfahrungen sammeln, ich kann nur dazu animieren, diesen Rat anzunehmen. Glaubt mir, auf Streitereien mit Versicherungen habt ihr keine Lust. Darum sollen sich die kümmern, die sich damit auskennen und das können.

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Ich denke das sollte doch eindeutig sein?

    Nein. Der Meinung des OLG steht die Schadensminderungspflicht gegenüber:


    "Machen Sie im Zuge der Schadensregulierung von einem Verkehrsunfall Rechtsanwaltskosten geltend, obwohl der Unfallverursacher seine Schuld voll und ganz eingestanden hat und begleicht die Versicherung alle Forderungen anstandslos, muss sie die Anwaltsgebühren [aufgrund der Schadensminderungspflicht] nicht bezahlen."



    In welchem Land soll diese Rechtsprechung gelten? Deutschland ist es schonmal nicht.

    Kennst du alle Gesetze? Die Schadensminderungspflicht kennst du anscheinend schon mal nicht.



    Telefonieren oder mailen, und fragen wie sie es handhaben wollen. Wenn sie wie bei meinem Unfall damals anfangen wollen zu feilschen, kann man immernoch zum Anwalt gehen.

    Genau so :super:

  • Werde morgen Mal einen Anwalt kontaktieren

    Kannst du machen - aber entscheiden tut immer ein Richter wmd.


    Der Fall ist nun mal nicht eindeutig. Ich schätze, in den meisten Fällen wird/muss die Versicherung auch einen Anwalt bezahlen - aber wenn man Pech hat, bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen.

  • Diese Ausnahmen gibt es und sie greifen bei Bagatellschäden, also relativ geringen Schadenshöhen, die evtl sogar von Gutachter- und Anwaltskosten übertroffen würden.


    Ansonsten haben schon mehrere Richter für den Geschädigten geurteilt:


    "Zu den Kosten der Unfallregulierung (Regulierungskosten) gehören auch die Kosten eines Rechtsanwalts. Auch die Rechtsanwaltskosten sind erstattungsfähig, soweit sie erforderlich waren, was grundsätzlich der Fall ist (AG Leipzig 11.11.2008 Az. 108 C 5756/08).
    Selbst wenn sich die gegnerische Haftpflichtversicherung schon bereit erklärt hat, den Unfallschaden zu 100% zu regulieren, kann der Geschädigte einen Anwalt beauftragen, dessen Kosten zu ersetzen sind. Die Zusage der Regulierung ist lediglich eine Aussage zum Haftungsgrund, aber nicht zur Höhe der Schadensregulierung (AG Hann., zfs 1983, 363).
    Auch bei einfachen Verkehrsunfällen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts als erforderlich anzusehen. Angesichts der immer komplizierter werdenden Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit von Schadenspositionen, zu Mietwagenkosten und Stundenverrechnungssätzen, ist es geradezu fahrlässig, einen Verkehrsunfallschaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln (OLG FaM, 02.12.14, Az. 22 U 171/13).
    Nach einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte auch von Anfang an berechtigt, sich der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen, es ist nicht erforderlich, den Versicherer vorher in Verzug zu setzen (OLG Hm. 19.06.2008, Az. 6 U 48/08). Die Kosten der Beautragung eine Anwalts sind vom Versicherer zu erstatten (BGH, VersR 1970, 41)."

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Hast du keinen Schlaf oder bist du am anderen Ende der Welt? :D


    Wie hoch sein Schaden ist wissen wir ja nun nicht, aber wenn er Glück hat, verläuft alles reibungslos, mit oder ohne Anwalt.


    Kann man eigentlich von der gegnerischen Versicherung eine Gegenleistung verlangen, wenn man keinen Anwalt einschaltet, denn die Kosten spart die Versicherung ja dann - z.B. 1000 EUR in die eigene Tasche? :D