So schnell erlischt die BE nicht. Da muss schon bisschen mehr zusammen kommen, als getönte Scheinis.
Wie du meinst
So schnell erlischt die BE nicht. Da muss schon bisschen mehr zusammen kommen, als getönte Scheinis.
Wie du meinst
Wie du meinst
Nicht ich, das Gesetz
Nicht ich, das Gesetz
Zitier mal.
Jegliche Veränderung ist verboten, zum Erlischen der BE brauchts aber noch einen der folgenden Tatbestände:
1. Gefährdung Anderer
2. Bauartveränderung
3. Abgaswerte passen nicht mehr
Das war jetzt aus der Erinnerung. Ich traue dir zu, dass du Google auch selbst benutzen kannst
Es reicht nicht, Google bedienen zu können, man muss die Informationen auch nutzen.
Die Folie hat einen anderen Lichtbrechungsindex als der Scheinwerfer, ergo ist das eine Bauartänderung an einer lichttechnischen Einrichtung.
Im Grunde darfst du die noch nicht mal neu polieren und versiegeln (= lackieren), aber das ist wenigstens schwer zu erkennen - solange es Klarlack ist.
Du kannst dir aber eine Folie mit ABE drauf machen, wenn du eine findest.
Oder fahr doch einfach mal zu TÜV und versuche, dir deine eintragen zu lassen.
Wenn du das hinbekommst, nehme ich alles zurück.
(und mache mir klare Folie als Steinschlagschutz auf die Scheinwerfer)