Da muss ich doch jetzt hier auch mal was dazu sagen, da die meisten ja hier eh nur erzählen was sie glauben oder mal irgendwo aufgeschnappt haben. (Ich rede nicht von allen! Hier waren auch korrekte, produktive Antworten dabei).
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, bis zu welchem Tönungsgrad Tüv korrekt getönt werden darf.
Frontscheibe bis zu: 25%
Vordere Seitenscheiben bis zu: 30%
Prozente können mitlerweile etwas abweichen, ist schon ein bisschen her, als ich mich damit intensiv beschäftigt habe.
Hierbei ist zu beachten, das die Werksseitig verbauten Scheiben bereits eine Tönung aufweisen. Die Tönung liegt bereits bei ca. 15%.
Da kann sich jeder ausrechnen wieviel Unteschied man erkennen kann wenn man die Scheiben im Tüv erlaubten Bereich fluten lässt.
Scheibenfolien sind im vorderen Bereich garnicht erlaubt. Alternativen sind z.b. www.ohnefolie.de
Ich selbst bin eine ganze Weile mit getönten Scheiben herumgefahren. (vordere Seitenscheiben 70%).
Probleme mit der Polizei etc. hatte ich nie. Weiterhin war ich selbst erstaunt wie gut man auch im dunkeln noch von innen nach aussen sehen kann.
Ein weiterer Punkt der oft als Begründung genannt wird ist das Folie eine "verzerrte Ansicht" darstellt.
Sinnvoll ist natürlich die ganze Geschichte mit Scheibentönung im vorderen Bereich nicht, das ist sicher klar.
Aber es sieht gut aus, ich mag es eh nicht wenn jeder in das Auto hereinschauen kann, es hält wärme ab und man wird nicht so schnell durch Lichteinwirkungen beeinflusst.
Gruss Rick
P.S: Die Amis scheinen ja auch ganz gut damit klar zu komen