Gutachten Performance Heckspoiler

  • Wieso sitze ich am kürzeren Hebel, wenn der Staat bzw. die EU einheitliche RIchtlinien für solche Teile vereinbart?
    Dann soll er sich bei seinem Dienstherren über dessen Praktiken beschweren, aber mir nicht mit Papieren, die nicht erforderlich sind, auf die Nerven gehen.


    Vielleicht gibt es gerade für diesen speziellen PP Topf Papiere, aber für die Mehrzahl gibt es eben keine.
    Dann ist es auch nicht mein bzw. unser Problem.

    Folgendes Szenario:


    Ich fahre durch die Stadt und die Herren in blau (bei uns blau, nicht grün) halten mich an. Der nette Mann kniet sich hinters Auto und erkundigt sich nach dem Begleitpapier zu dem Endschalldämpfer. Ein solches kann ich nicht vorzeigen. Der Uniformierte schildert mir nun, das ein solches Papier mitzuführen sei, da der Endschalldämpfer nicht ein Originalteil ist. Meine Versuche hinsichtlich original Ersatzteil blah blah lässt er nicht gelten.


    Ende der Geschichte: Die Sache landet beim Richter, der Zeitaufwand ist, genau, meiner und der Mann in Uniform geht weiter seiner Arbeit nach.


    Die Sache ist nicht erfunden sondern so passiert. Nicht mir aber einem Freund.


    Wenn ich jetzt besagtem Herrn in Uniform erzähle, dass es eine geprüftes Ersatzteil ist und er das nicht akzeptiert oder vielleicht einfach nicht weiss, das E13 59R-010018 die Prüfnummer zum BMW E92 335i mit N55 Motor ist und ich das nicht mit einem offiziellen Papier beweisen kann, dann sitze ich am kürzeren Hebel. Ich kann dann auch erzählen das die EU selbige E13 Nummer definiert hat oder von mir aus auch das ich der Papst bin, es nützt mir trotzdem nichts. Weil ich dann beim Richter stehe, unabhängig davon ob ich Recht habe oder nicht. Den Aufwand zahlt mir Vater Staat nicht zurück. Und weil es du auch nicht machst, habe ich eben den offizellen Zettel organisiert, der mir dieses Szenario erspart. Dort steht nämlich drin, dass das Bauteil mit der Nummer E13 59R-010018 T879 der linke BMW Performance Endschalldämpfer zu meinem BMW E92 335i N55 ist und dieser 93 dB bei 3750 Umdrehungen erzeugt. Und alle sind zufrieden. Es geht noch nicht einmal darum Recht zu haben, sondern nur darum sich potentiellen Ärger zu ersparen. Und das ist mir ein ausgedrucktes Blatt Papier noch lange wert.


    Aber man kann dem Herren Polizist auch ein "beschweren Sie sich beim Vorgesetzten" an den Kopf werfen, kann ja sein dass ein solches Vorgehen bei euch funktioniert. Bei uns nicht, man landet, genau, beim Richter..

    when I go to sleep - bury me three feet deep
    I'm not half as death as they are - I'm not half as death as you

  • Ich kann deine Geschichte nicht ganz nachvollziehen, sie erscheint mir ein wenig an den
    Haaren herbeigezogen. Der Sprung vom hartnäckigen Polizeibeamten zum Richter ist ein
    wenig heftig. Dazwischen kommen noch mehrere Distanzen. Du kannst auf eine Mängel-
    anzeige selbstverständlich Einspruch einlegen, und diesem bspw. ein Statement von BMW
    beifügen. Damit ist die Sache in 99,9 % der real vorkommenden Fälle bereits erledigt. Was
    dein Kumpel da getrieben haben mag (oder man mit ihm), ich weiß es nicht.
    Im Übrigen sollten wir uns bei den Begrifflichkeiten nicht vertun. Die BMW-Performance-
    Linie hat nichts mit "Ersatzteilen" zu tun, sondern es handelt sich um Zubehör. Nein, das
    ist nicht dasselbe. Ersatzteile entsprechen dem, was ab Werk montiert wird. Zubehörtei-
    le verändern ein Auto. Die Tatsache, dass BMW netterweise bereits einige Performance-
    Teile mit dem Auto beim KBA homologiert hat, ist eine Besonderheit. BMW kann das halt,
    Bastuck oder Schnitzer könnten das nicht.
    Der Punkt ist, wenn solches Zubehör bereits Teil der Fzg-BE ist, dann gibt es da nichts
    mehr weiter nachzuweisen. Ich will aber trotzdem niemanden kritisieren, wenn er lieber
    irgendeine Form von Wisch im Handschuhfach mit sich führt, um es dem Dorfsheriff ganz
    besonders leicht zu machen. Dann reicht es aber auch völlig, die o.g. PI von BMW vorzu-
    weisen.
    Aber wir wollen auch mal die Kirche im Dorf lassen. Wie oft kommt das vor? Ich bin in mei-
    nem ganzen Leben noch kein einziges Mal angehalten worden weil ein Ordnungshüter sich
    näher für mein Auto interessiert hätte. Nie in mittlerweile 27 Jahren am Steuer. Und wenn
    es öfter vorkäme, dann würde ich mir Gedanken über mein Erscheinungsbild machen. Das
    ist nicht böse gemeint, aber durchaus mein Ernst.

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Der Punkt ist, wenn solches Zubehör bereits Teil der Fzg-BE ist, dann gibt es da nichts
    mehr weiter nachzuweisen


    Und genau DAS ist der springende Punkt. Ansonsten müsste ich ja eine ABE oder ein Teilegutachten haben...und wenn das die Vorschrift wäre, würde, oder vielleicht sogar MÜSSTE, der Hersteller es ja mit liefern.

  • Richtig, soweit ich mich erinnere, steht in jedem Teilegutachten und jeder ABE, dass der
    "Inverkehrbringer" verpflichtet ist dieses Schriftstück jedem Produktexemplar beizulegen.
    Wäre ja auch noch schöner, wenn man dem hinterher laufen müsste, wie es hier im Thema
    suggeriert wird. Und mal ehrlich, warum sollte er das auch nicht tun, wenn es nötig wäre?
    Um 20 Cent für das Bisschen Papier zu sparen?

    Grüße




    "Ich mag keine Probleme, ich stehe auf Lösungen."


    ein Chemiker


    sent from NSA monitored device

  • Alles andere würde schlicht weg den SINN der Homologation unterwandern...

  • Die Schweiz ist nicht in der EU, da laeuft einiges anders, auf meiner "Eingnungserklaerung des Herstellers - Performance Austausch-Auspuffanlage" von BMW Schweiz, steht unter anderem:
    "Gemaess den Asa Richtlinien 2a, Ziffer 64, stellt dieser Umbau eine nicht melde- und pruefungspflichtige Aenderung dar. Ein Eintrag im Fahrzeugausweis ist daher nicht erforderlich.
    Diese Eignungserklaerung ist zusammen mit de Fahrzeugpapieren stets mitzufuehren und den Kontrollorganen auf verlangen vorzuweisen.
    BMW (Schweiz) AG ..."


    Vor kurzem bei der MFK ("Schweizer TUEV") mit dem PP ESD: in nur 15 Minuten durch, keine Frage ueber den PP ESD, war aber in der Romandie, nicht in der deutschsprachigen Schweiz, scheinbar etwas 'cooler'...

    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!

  • Besagter Freund hat seinen Wagen so auch vorgeführt. Da fehlt sogar der MSD. Aber wie so oft bedeutet die bestandene Prüfung noch lange nicht, dass alles am Wagen legal ist.


    Und wie bereits erwähnt, es steht sogar in der Bescheinigung, dass diese mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden muss. Würde die Sache mit "EU Richtlinie" und "Zubehör" so einfach greifen, würde das dort vermutlich nicht stehen. Fakt ist, meinem Bekannten hätte es einigen Ärger erspart, wenn er den schlauen Zettel besessen hätte. Ob das nun "an den Haaren herbeigezogen" wirkt spielt für mich keine Rolle. Ich bin auch kein Rechtsprofessor um den richtigen Weg durch die rechtlichen Instanzen zu kennen. Ich bin lediglich nicht scharf darauf, diesen genauer kennenzulernen.


    Übrigens wird durch eine solche Bescheinigung keineswegs eine Homologation unterwandert. Sie besagt lediglich das Zuberhörteil X zum Fahrzeug Y gehört. Sie ist quasi die Homologation. Irgendwo muss man es ja festhalten, denn der Polizist führt in der Regel kein Rechenzentrum für sämtliche möglicherweise relevanten EU Gesetzen mit sich rum. Ganz so einfach ist es nämlich nicht, deswegen wurde ich auch vom Strassenverkehrsamt zu BMW geschickt, von BMW zurück zu den Beamten, welche dann wieder meinten ich solle mit doch an BMW wenden. Und wenn selbst die grossen Spieler sich nicht ganz sicher sind, dann kann ich auch vom Dorfsheriff nicht erwarten E Nummern und EU Richtlinien auswendig zu kennen.


    Ob man auf Nachfrage eines Beamten etwas vorweisen kann oder man eher Richtung Konfrontation tendiert ist schlussendlich jedem selbst überlassen.. :whistling:

    when I go to sleep - bury me three feet deep
    I'm not half as death as they are - I'm not half as death as you

  • Hallo,


    gestern wurde ich von BMW angerufen. Wie besprochen ist alles ohne ABE zugelassen wg. E Nummer.


    Beim Performance Spoiler ist jedoch keine Nummer zu sehen im Gegensatz zu einem Performance ESD.


    BMW meinte, dass sie in einem unklarem Fall von TÜV/Polizei etc. kontaktiert werden können und gerne Auskunft geben. Auch die Teilenummer reicht in den meisten fällen

  • Um nochmals auf die Geschichte meines Freundes zurückzukommen, er hat am Donnerstag einen Strafbefehl über 700 CHF erhalten. Wie erwähnt wegen folgenden Punkten:
    - Lärmbelästigung
    - Nichtmitführen des Beiblattes
    - Klappe bzw. Ventil abgesteckt


    Ich muss auch keinem erklären, dass der Strafbefehl nicht vom kontrollierenden Polizisten ausgestellt wird. Verweise auf EU-Gesetze kann man sich also sparen.


    Wir können festhalten, dass es ratsam ist sich, zumindest in der CH, um besagtes Beiblatt zu kümmern :whistling:

    when I go to sleep - bury me three feet deep
    I'm not half as death as they are - I'm not half as death as you

  • Danke fuer die Infos, gibt es eine Aufschluesselung der 700 Franken? Im N54er Forum war einer auch unterwegs mit abgezogenem Stecker (ESD) das waren glaube ich auch so um die 500 Franken, ist schon sehr hart...


    Falls moeglich, koenntest du das Beiblatt scannen?

    Vegetarier essen meinem Essen das Essen weg!