Umgekehrt. Die Beweislastumkehr gilt in den ersten 6 Monaten.
Ändert aber natürlich nichts daran, dass es nach 6 Monaten sehr schwer wird über die Gewährleistung noch etwas zu erreichen.
Ok, missverständlich ausgedrückt. Nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um und liegt dann beim Käufer.