Motor schlägt mechanisch gegen Karosserie

  • 1. Ist das so korrekt?

    2. Wenn das so ist, ist das strafrechtlich relevant oder nur zivilrechtlich?

    Zu 1: Ob der Tatbestand der arglistigen Täuschung tatsächlich erfüllt ist, bestimmt ein Richter, nicht wir.


    Zu 2: §123 BGB, Zivilrecht, Anfechtungsgrund für das Rechtsgeschäft. Wenn die Täuschung dazu geführt hat, dass Du ein Rechtsgeschäft eingegangen bist (Kausalität), kann das Rechtsgeschäft rückwirkend zerstört werden. Auf Deutsch: Du könntest den Kaufvertrag anfechten und vor Gericht würde er dann als nichtig erklärt werden, Auto und Geld zurück. Dafür gibt es eine Frist von einem Jahr.


    Da Du mit dem Fahrzeug nun aber schon einige Kilometer gefahren und Teile umgebaut hast, macht das 0 Sinn.

  • Und selbst hier kommt es wohl noch auf die Wortwahl im Kaufvertrag an. Wenn es heisst "ohne bekannte Vorschäden" ist das nicht das gleiche wie "ohne Vorschäden". So wie ich den Händler einschätze hat der das schon richtig für sich gemacht.

  • Als Fachhändler kann er das mit dieser Formulierung aber nicht komplett ausschließen. Einen super reparierten, kleinen Parkrempler, ja.


    Aber einen richtigen Unfall, der polizeilich aufgenommen wurde, eher nein.


    Er hat eine Sorgfaltspflicht und muss jedes Fahrzeug, allein aus eigenem wirtschaftlichen Interesse, gründlich prüfen. Und da kann man davon ausgehen, dass einem Fachhändler so ein Unfall aufgefallen ist. Behauptet er, dass ers eben nicht gesehen habe, hat er trotzdem seine Pflichten verletzt.


    Aber das ist alles müßig, denn das Auto ist seitdem einige Kilometer gefahren und hat neue Teile erhalten. Und der Händler hat Preisnachlass gewährt. Da wird niemand mehr das Rechtsgeschäft für nichtig erklären. Eher kriegt er nochmal einen Preisnachlass oder es wird Nachbesserung angeboten.


    Nichts davon wäre den Aufwand wert, oder die Inanspruchnahme des Gerichts.

  • Also ja, es ist Geld geflossen und zivilrechtlich ist der Fall damit für mich auch abgeschlossen und auch wenn kein Geld geflossen wäre, würde ich zivilrechtlich nicht gegen den vorgehen. Aber jede Unannehmlichkeit und jeder Schaden dem ich diesem Typen zufügen kann wird mitgenommen, Legalität vorraus gesetzt versteht sich. Daher war ja auch nur die Frage ob es eine strafrechtliche Komponente gibt.

  • ^^ nein, keine strafrechtliche Komponente.


    Strafrechtliche Dinge regelt der Staatsanwalt. Alles was das StGB betrifft und dort mit Strafen belegt wird.


    Wenn Du das Geld nicht an ein Firmenkonto sondern an ihn privat überwiesen hast und vielleicht auch weißt, wie genau er das Fahrzeug angekauft hat, ist da vielleicht etwas steuerrechtlich relevant. Vielleicht.

  • Auch das: Zeitverschwendung. Ich warte seit zwei Jahren drauf dass Polizei bei jemanden gegen den ein rechtskräftiges Urteil vorliegt tätig wird und es passiert nix. Für solche „vielleicht war es tatsächlich eine Konstellation die xxx sein könnte bei Vollmond und Mondfinsternis in einem“ hat doch keine Behörde Kapazitäten.