Alles anzeigender Wortlaut "gekauft wie gesehen" ist im Kaufvertrag nicht mehr zulässig.
Am besten ist es immer den ADAC Kaufvertrag zu benutzen, der ist immer aktuell.
Hatte vor 11 Jahren nen Problem mit Autoverkauf, der Satz "gekauft wie gesehen" wenn drin gewesen wäre, hätte ich das Auto zurücknehmen müssen.
ADAC Vertrag sei dank musste ich das nicht.
War damals die erste Frage vom Anwalt, welchen Kaufvertrag ich benutzt hab und was drin steht.
Wäre das drin gestanden, hätte ich 0,0 Chance vor Gericht gehabt.

Shadow530's "Emily" 330d LCI - HVO100
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2 jahre werd ich nicht warten
wenns länger als 6 wochen dauert werde ich es selber zahlen müssen...
Der Händler wird sich nicht bewegen nur weil ein Anwalt schreibt.
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dann isses halt so...
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Für die 6 Monate Gewährleistung mit Beweislast zulasten des Händlers dürfte es keinen Unterschied machen, was ihr direkt schon gefunden habt. Eigentlich.
Eher ein Problem wäre es, wenn du das Ding als Firma gekauft hast. Dann entfällt wissentlich die Gewährleistungspflicht.
Drücke dir aber mal die Daumen daß das sinnvoll klappt!
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Für die 6 Monate Gewährleistung mit Beweislast zulasten des Händlers dürfte es keinen Unterschied machen, was ihr direkt schon gefunden habt. Eigentlich.
Eher ein Problem wäre es, wenn du das Ding als Firma gekauft hast. Dann entfällt wissentlich die Gewährleistungspflicht.
Drücke dir aber mal die Daumen daß das sinnvoll klappt!
Ein wichtiger Aspekt...das mit der Firma...
...ich betrachte es einmal anders...
Fakt: Du schreibst Du brauchst das Auto ziemlich schnell...
Ich kenne Deinen Stundenlohn ...Monatslohn, wirtschaftliche Situation nicht - aber stell Dir mal die Frage, wieviel Zeit Du schon mit der Sache beschäftigt warst und rechne die Stunden in Euro um....und addiere die Kosten dazu...
...antizipiere wieviel Zeit Du noch mit der Sache verbringen musst (Anwalt, Sachverständiger, Gericht usw.)...und wieviel Geld Du noch bezahlen musst...
...und dann stell Dir die Frage, ob es das "wert" ist und was Dich "billiger" kommt...
Sicher mögen jetzt einige schreiben, so darf der Händler nicht davon kommen. O.K. wenn es ums Prinzip geht und Geld und Zeit egal ist (es möglicherweise auch Rechtsschutz gibt, der zumindest einen Teil der Streiterei übernimmt) - dann kann es das "wert" sein....
...manchmal kann es aber auch Sinn machen "loszulassen"...
Ich wünsche Dir alles Gute..!!
FG MaxJ30
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Bei meinem Wagen wurden defekte Teile durch eine Fachwerkstatt getauscht und dies dokumentiert. Die alten Teile bekam ich mit.
Der Nachweis der Werkstatt, sowie die Altteile genügten dem Sachverständigen als Beleg fürs Gutachten.
Mein Klageverfahren war vor Ablauf der Beweislastumkehrt eingeleitet worden. Es zog sich, aber ich bekam vollumfänglich recht.
Kann nicht sein, dass du dein Auto unterhältst, es aber nicht nutzen kannst. Kläre meine Historie doch mit dem Anwalt ab.
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Bei meinem Wagen wurden defekte Teile durch eine Fachwerkstatt getauscht und dies dokumentiert. Die alten Teile bekam ich mit.
Der Nachweis der Werkstatt, sowie die Altteile genügten dem Sachverständigen als Beleg fürs Gutachten.
Mein Klageverfahren war vor Ablauf der Beweislastumkehrt eingeleitet worden. Es zog sich, aber ich bekam vollumfänglich recht.
Kann nicht sein, dass du dein Auto unterhältst, es aber nicht nutzen kannst. Kläre meine Historie doch mit dem Anwalt ab.
oder einfach im Vorfeld von einem unabhängigen Gutachter dokumentieren lassen und dann tauschen und dann zusätzlich die defekten Teile aufbewahren falls nochmal ein Gutachter das ganze anschauen will.
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muss ich mit meinem anwalt die tage abklären.
den weg des quasi "nachträglichen einklagens" kam mir auch schon in den sinn.
den wagen habe ich für meine firma gekauft als Herr Patrick....
nicht als Firma xyz...
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Darf man fragen wie viel der grob gelaufen ist? Gerne auch per PN
Ich wünsch dir noch viel Erfolg!
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Der Händler wird auf Nachbesserung bestehen, das ist sein gutes Recht. Solche Autos sind bei denen extrem knapp kalkuliert, da rücken die nicht einfach Geld raus nur weil ein Anwalt schreibt. Nachdem sich dein Anwalt auf die nicht ausgehändigten AGB stützt, sieht er die Rechtslage beim anderen Thema wohl auch eher als schwierig an. Am Ende muss man abwägen was einem mehr Wert ist, das Geld oder der Frieden... Einen Gebrauchtwagenhändler verklagen wird aber niemals eine kurze und erfolgreiche Geschichte werden, das Thema ist trotz dem Versuch die Käufer zu schützen, wachs weich.