335i E92 N55 LCI Lautester (Legal ECE) Auspuff ?

  • Ist der Kaltstart nicht nur eine leicht erhöhte Drehzahl die ersten Sekunden nach dem starten?

    Die Gasannahme wird dadurch dauerhaft (also auch bei warmem Motor) schlechter?

    Nein auch anderer Zündungwinkel das der Kat schneller warm wird.

    Das ist der Sinn des Kaltstart.

    Kat möglichst schnell warm bekommen das er arbeitet.

    Um nichts anderes geht’s da.


    Wenn die Downpipe aber als Ersatzteil gesehen bzw. Deklariert wird? So wie bei der HJS 300 Zellen ?

    Wenn zu laut dann zu laut, egal ob als Ersatzteil deklariert oder nicht.

  • Ich habe hier von 94db geschrieben, ich war mir nicht mehr ganz sicher, was auf dem Schriebs stand. Waren dann wohl 93 statt 94db ;)

    Die Messetoleranz sind 5db, oder? Dann wären wir bei maximal 98db bei der zu messenden Drehzahl, das ist schon nicht wenig. Zumal der Wagen in anderen Bereichen und Lastzuständen ja noch lauter ist.

  • Wenn die Downpipe aber als Ersatzteil gesehen bzw. Deklariert wird? So wie bei der HJS 300 Zellen ?

    Ja, stimmt natürlich. Wenn beides (der Auspuff und die DP) eine ECE Zulassung als "Austauschteil/Ersatzteil" zum jeweiligen Serienteil haben, kann man das kombinieren, ohne Einzelabnahme. Das Fahrzeug darf dann aber keine Änderungen haben, die Auswirkungen auf Geräusch/Abgas haben. Meine Aussage bezog sich auf Kombination von Teilen die ABE/EG Betriebserlaubis haben.


    Am Ende ist es aber so: Wenn gemessen wird und es ist zu laut, hat man ein Problem. Und mit dem eh schon lauten Performance 1 Auspuff stellt man sich m.M. schon in die Pole-Position bei Schwerpunktkontrollen.


    Gruß

    Marcus

  • Nein auch anderer Zündungwinkel das der Kat schneller warm wird.

    Das ist der Sinn des Kaltstart.

    Kat möglichst schnell warm bekommen das er arbeitet.

    Um nichts anderes geht’s da.

    Ja, Zündwinkel ändert sich natürlich auch. Aber doch nur die ersten Sekunden, sprich spätestens beim zweiten Anfahren dürfte es doch keinen Unterschied mehr machen bei der Gasannahme?

  • Ja, Zündwinkel ändert sich natürlich auch. Aber doch nur die ersten Sekunden, sprich spätestens beim zweiten Anfahren dürfte es doch keinen Unterschied mehr machen bei der Gasannahme?

    ja so könnte man es sagen.

    Der kehrt recht schnell zur Normalität.

  • Ich weiss nicht aber mir kommt der Performance Auspuff wirklich nicht sehr laut vor, dafür dass alle schrieben er sei bereits grenzwertig, oder habe ich was falsches verbaut ? Also ich denke nicht dass ich bei 94 db bin wie oben gennant

    Lässt sich auch nachmessen. Der hier wenn es keine Fälschung ist, ist der leisere Performance ESD umgangssprachlich Gen. 2

  • Was willst du damit? Vor dem Kindergarten die Kids beeindrucken? So ein Mist ("lautester Auspuff") ist schuld daran, dass sich die Leute beschweren und der Kontroll- und Sanktionsdruck immer größer wird.


    Mein Input: Denk nach und lass es einfach bleiben. PP 1 ist eh schon grenzwertig.

    Weil die jüngeren Generationen immer dümmer werden. Man kann auch normal durch die Städte fahren, auch mit den Performance ESD inklusive legalen DP

    Man verwendet auch vernünftig Klappensteuerungen, die automatisch auf und zu fahren nach Last. Und per Ansteuerung außerhalb geschlossener Ortschaften wie Autobahn und Landstraßen offen sind.

    Dann hätte es das Thema so nie gegeben.

  • Ich habe die Performance Abgasanlage V1 seit 10 Jahren montiert. DP 7 Jahre mit TÜV

    Meine Erfahrungen bis jetzt:

    „Ah der hat die Performance Anlage drunter, okay alles klar“

    Wenn ich das nächste Mal was eintragen lasse werde ich aber trotzdem die Erhöhung des Standgeräusches mit eintragen lassen, ist ja kein Schaden. Man weiß ja nie

  • Das weiß ich nicht, hast denn mal gemessen? 45 Grad vom linken Rohr in 50cm Entfernung und dann bei 3750 Umdrehungen und ruckartig vom Gas gehen.


    In der Regel ist das schon grenzwertig.


    Ein ehemaliger Arbeitskollege lag da bei über 100db, allerdings hatte der auch noch das Performance Power Kit mit verbaut...

    Das ist so nicht ganz richtig.

    Ich weiß es zwar nur von den PP Abgasanlagen V1 aller Modelle, denke aber wird beim V2 nicht anders sein


    Die Standgeräuschmessung wird beim N54 mit PP Auspuff V1 bei 4350 1/min. gemessen

    und darf beim 335i 93DB u. 135i 90DB sein

    Bei den Saugern wird je nach Motor bis 5000 1/min bzw. sogar über 5000 gedreht


    Kurze DB Peaks sind nicht Messrelevant wird öfters bei Kontrollen falsch gemacht

  • Standgeräuschmessung läuft folgendermaßen ab.

    So ist es in der DIN ISO 5130:2017 definiert.


    Wichtig für KFZ mit 4 Rädern zur Personenbeförderung:

    1. Maßgebend für die Betriebserlaubnis ist das Fahrgeräusch, und nicht das Standgeräusch. Da man das Fahrgeräusch allerdings nur sehr aufwändig messen kann, und im Regelfall ein Polizist das nicht bei einer Verkehrskontrolle machen möchte, darf als Anhaltspunkt auch das Standgeräusch herangezogen werden.

    2. Als Referenzwert gilt der in den Papieren unter U1 eingetragene Wert in dB.

    3. Bei der Messung müssen folgende Punkte erfüllt werden:

    - Das Messmikrofon muss auf Höhe des Enrohrs (nicht aber geringer als 20cm Abstand zum Boden), in 50cm Entfernung aufgestellt werden. Der Winkel muss 45° zur Längsachse des Endrohres betragen.

    4. Um das Messgerät herum darf sich weder eine Person noch andere akkustisch störende Objekte wie Sträucher, Autos, etc. befinden.

    5. Zudem muss die Umgebungslautstärke mindestens 10dB unter der Referenzlautstärke (Standgeräusch, Papiere -> U1) sein.

    6. Bei jedem Messversuch muss die Motordrehzahlt konstant auf einem Wert gehalten werden. Dieser Wert ermittelt sich aus der Drehzahl bei dem die maximale Leistung des Fahrzeugs (laut Papieren) anliegt. Diese Drehzahl nennen wir S.

    -> falls: S < 5000upm ist, dann ist die Zieldrehzahl: 75% von S

    -> falls: 5000 < S < 7500 upm, dann ist die Zieldrehzahl: 3750upm (ja, konstanter Wert!)

    -> falls S > 7500, dann ist die Zieldrehzahl: 50% von S

    (es gilt nicht die unter U2 eingetragene Drehzahl)

    Nach halten der Drehzahl für mindestens 2s muss das Gaspedal abrupt losgelassen werden. Bei der Messung gilt der Höchstwert in dB in der Zeit zwischen halten der Drehzahl bis zur Ruhe Drehzahl.

    7. Es muss solange gemessen werden bis es 3 Messungen gibt, bei denen die Abweichung zwischen jeder Messung nicht mehr als 2dB beträgt.

    8. Hat man dann mindestens 3 Messwerte, so sind diese bis auf ganze dB zu runden. Danach wird der arithmetische Mittelwert gebildet. Also ganz einfach: (Messwert1 + Messwert2 + Messwert3)/3 = Standgeräusch

    9. Die DIN Norm sagt, dass eine Abweichung vom Referenzwert von weniger als 5dB als nicht signifikant gilt. Mit anderen Worten, auf das Endergebnis kommt +5dB für etwaige Messungenauigkeiten, liegt man dann noch drüber wird im Regelfall das Fahrzeug eingezogen.

    10. Dabei völlig egal ist, ob die Abgasanlage eingetragen oder sogar Original ist .. zu laut ist zu laut, und damit würde die Betriebserlaubnis erlöschen.