Nochmal, gerne ein drittes, aber auch letztes mal für dich: Das spielt keine Rolle, da die Freigängigkeit gegeben sein muss. Die Freigängigkeit ist in einem solchen Fall nicht gegeben.
Wenn du die Freigängigkeit prüfst bzw. geprüft hättest, würdest du das auch feststellen. Die Zuladung spielt hierfür übrigens keine Rolle. Das Fahrzeug muss maximal eintauchen, was mit verschränken simuliert werden kann, hierfür ist keine Beladung erforderlich. Die Felge taucht dabei ins Radhaus ein, was bei bündigen oder gar überstehenden Felgen nicht möglich ist, da sie anstehen. Somit nicht freigängig.
Nicht konforme Abnahmen (insb. von nicht freigängigen Rädern) können übrigens jederzeit von einem Beamten in grün angezweifelt werden. Das passiert mittlerweile immer häufiger und teilweise sogar reihenweise (siehe Essener Motorshow 2017). In einem solchen Fall ist die Abnahme nicht das Papier wert, auf dem sie steht.
(Und noch ganz nebenbei ein klitzekleiner Hinweis, weil ich gerade das hier lese: „war direkt beim TÜV SÜD und wurde ohne probleme eingetragen.“ -> TÜV oder andere Prüfstellen tragen nichts ein, gar nichts, das macht die KFZ-Zulassungsstelle.)