Zitat
Original von neffets88
...ich weiß nicht wo Du wohnst. Wenn aber RT Reutlingen ist und Du bei der DEKRA warst, dann dürfen die das tatsächlich nicht. ...
Ich wohne zur Zeit überall und doch wieder nirgends 
Aber in diesem Fall hattest du Recht 
Das Thema beschäftigt mich weiter.
Ich gebe zu, ich bin kein großer Anhänger-Fahrer. Bisher fuhr ich immer Anhänger die so klein waren, daß ich mich drauf verlassen habe, daß das passte 
Aber jetzt möchte ich es doch mal verstehen.
Zuerst mal die Frage: was hat die Achslast mit Anhängerbetrieb zu tun? Ich habe doch sowieso nur eine Stützlast von 75kg. Die auf die 1080kg addiert geben auch nur 1155kg. Bedeutet das, ich kann im Anhängerbetrieb mein Auto zB im Kofferraum um 40kg mehr belasten als ohne Anhänger?
Laut Schein habe ich ein Leergewicht von 1505kg und ein zulässiges Gesamtgewicht von 1950kg. Macht eine theoretische Zuladung von 445kg.
Achslasten (VA:935+HA:1080) 2015kg - Leergewicht 1505kg = 510kg Differenz (mögl. Zuladung nach Achslasten)
Das würde eine Differenz zur eingetragenen Zuladung von 65kg bedeuten. Also dürfte ich nach Achslasten 65kg mehr fahren!?
Oder zählt die Stützlast nicht zum Fahrzeuggewicht?
Dann dürfte doch die Stützlast nur noch 65kg betragen um nicht an die Grenze des zulässigen Gesamtgewicht zu kommen!?
Nach erweitertem Eintrag dürften dann sogar 105kg mehr als das zulässige Gesamtgewicht geladen werden?
Das wären dann 170kg mehr Zuladung auf der Hinterachse? Und da bin ich wieder am Anfang: Die Stützlast ist aber doch max.75kg?
*ahhhhh* :8o: ich verstehe die Zusammenhänge nicht... oder habe ich mich verrechnet???
Ich glaube ich habe das falsche Fach studiert. 
Ein total verwirrter
Fedi
PS: Wer hat eigentlich diesen depperten neuen Fahrzeugschein sortiert???