Hab hier noch einen Auszug aus einem Gutachten mit Stand 20.08.2009:
[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/12996808bz.jpg]
Wie gesagt, gleiche die Angaben ganz links mal mit deinen Papieren ab.
Vielleicht wurde das TGA ja mittlerweile erweitert. Da hilft nur eine Anfrage direkt bei ZF Sachs.
Der "Niveauausgleich" hat nichts mit der automatischen Leuchtweitenregulierung (bei Xenon) zu tun.
Damit ist eine Niveauregulierung gemeint. Sowas gibt es bspw. beim 5er Touring, ein E-Klasse T-Modell
hast das serienmäßig (war zumindest früher so bei W124 bis W211). Das ist 'ne halbe Luftfederung, bei
der die HA auch bei Beladung auf halbwegs konstantem Niveau gehalten wird.
Beim 3er gibbet das gar nicht. Jedenfalls nicht ab Werk. Und wenn man sowas nachrüstet (bspw. Boge,
Sachs usw.), dann ist eigentlich recht logisch, dass es sich nicht mit einem Gewindefahrwerk verträgt.
Außerdem habe ich mal den erlaubten Einstellbereich hochgeladen:
[Blockierte Grafik: http://up.picr.de/12996809tj.jpg]
Achtet auch den Unterschied zwischen "soll" und "muss". Ich denke, jedem ist die unterschiedliche
Bedeutung beider Worte klar. Mein damaliger TÜV-Prüfer war seinerzeit der deutschen Sprache nicht
mächtig. Jedenfalls hat er's nicht auf die Reihe bekommen, aber das ist eine andere Geschichte.
Ich möchte außerdem jedem empfehlen sich (wie immer) an die Vorgaben zu halten. Unterhalb dieses
Einstellbereichs werden bei einem Gewindefahrwerk die Anschläge zu oft in Beschlag genommen und
das ist weder komfortabel, noch ist es sicher, noch ist es gut fürs Auto. Im Gegenteil, wer sich in der
oberen Hälfte des zulässigen Einstellbereichs aufhält, der hat mehr Reserven für Zuladung, Beladung
und hohe Geschwindigkeiten. Das gilt besonders für die schwereren Modelle wie 335i und 335d.