So und nicht anders! Haben wir auch oft genug im Autohaus bei uns.
Ein änlicher Fall war in einer der letzten Abschlussprüfung zum Automobilkaufmann.
Solange das Fahrzeug nicht umgemeldet ist, haftet der Verkäufer in erster Linie für alles was damit passiert.Was er das Zivilrechtlich macht oder für Chancen hat ist eine andere Sache.
Total falsch, es haftet der der den Schaden anrichtet, wenn der Käufer Menschen tot fährt wandert doch nicht der Verkäufer in den Knast er ist ja gar nicht mehr Eigentümer des Autos und ist es auch nicht gefahren.
Man muss es halt beweisen, deshalb KV mit Datum und Uhrzeit der Übergabe
Mann kann übrigens Autos auch ohne Brief mit dem KV abmelden...
Also bitte malt nicht alles schwarz, das ist der Worst Case und selbst der ist meist nur mit ein bissel Aufwand verbunden und alles ist geklärt.
Wer es wirklich 100% sicher (wobei ein angemeldetes Auto zu verkaufen auch zu 100% sicher ist, wenn man ein paar Punkte beachtet) meldet es halt vorher selbst ab, kann dann aber ein Problem beim Verkauf haben weil eine Probefahrt umständlicher ist.