Vandalismus am Auto... Was tun?

  • Aber unabhangig davon solang keine mahnung oder kundigung vorliegt hast du normal versicherungsschutz und musste durch die kasko (welche auch immer) trotzdem noch gedeckt sein...


    Das kommt auf die Zahlweise und den Zeitraum an.... also wenn die Zahlung monatlich erfolgt und für den Monat Mai im voraus zu erbringen ist - und eben verweigert wurde - dann hat man keinen Anspruch auf eine Leistung in diesem Zeitraum. Das wird garantiert überall so gehandhabt und auch in den Unterlagen entsprechend vermerkt sein.

  • Zitat

    Das kommt auf die Zahlweise und den Zeitraum an.... also wenn die Zahlung monatlich erfolgt und für den Monat Mai im voraus zu erbringen ist - und eben verweigert wurde - dann hat man keinen Anspruch auf eine Leistung in diesem Zeitraum. Das wird garantiert überall so gehandhabt und auch in den Unterlagen entsprechend vermerkt sein.


    Ich hatte mal das selbe problem aber nicht das ich bewusst nicht bezahlt habe sondern hatte einen zahlendreher hat bis zur mahnung gedauert bis ich draufgekommen bin...
    Laut meines versicherungsmannes ware es kein problem gewesen wenn ich einen schaden gehabt hatte...


    Aber das problem daran ist und das gebe ich zu sagen kann er viel wies dann im fall der falle wirklich aussieht weiß man meistens erst dann...


    Es wurde eine moglichkeit geben das es trotzdem von der versicherung abgedeckt wird diese nenne ich aber nicht offentlich da es sich unterm strich um eine "linke" handelt ;)



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    Bei Interesse PM an mich...

  • Das ist in den Versicherungsbedingungen alles eindeutig geregelt. Hier mal ein Auszug aus der HUK. Ich vermute ganz stark, das ist ein allgemeiner Passus, den alle Versicherungen so handhaben. Im Zweifel halt die eigene Police checken.


    @ShiNzo wie du siehst, einfach nicht bezahlen ist die denkbar schlechteste Lösung. Bei Beitragserhöhung Einspruch losschicken oder eben direkt selber kündigen. Frist hierfür wäre übrigens 1 Monat nach Bekanntmachung der Erhöhung. Wer bis dahin nicht widersprochen hat, die Beiträge aber dennoch nicht bezahlt, wird irgendwann gekündigt. Und dann wünsche ich viel Spaß beim Finden einer neuen Versicherung, die Kaskoschäden dann noch mitversichert, wenn man erstmal auf der roten Liste steht.


    Zum eigentlichen Vorfall: Es liest sich für mich nach einem Folgebeitrag. Daher hättest du Glück und die Versicherung würde den Schaden übernehmen - oder besser gesagt, du wärst immer noch versichert -, sofern nicht schon eine Mahnung ins Haus flatterte und diese nicht schon zwei Wochen her ist.
    Ob es sich lohnt, die Versicherung einzuschalten, hängt davon ab, wie groß der Schaden letzenendes tatsächlich ist. Dafür würde ich einfach mal ein paar Lackierer abfahren und mir Angebote einholen. Dann bei der Versicherung anrufen, die sollen dir ausrechnen, ob es sich lohnt, das per Vollkasko begleichen zu lassen.

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • § 38 VVG


    Völlig egal was in den Versicherungsbedingungen steht, Versicherungsschutz besteht auch bei nichtzahlen erstmal weiterhin. Wobei sowieso jede Versicherung deren Bedingungen ich je gelesen habe genau das gleiche nochmal drin stehen hat...

  • § 38 VVG


    Völlig egal was in den Versicherungsbedingungen steht, Versicherungsschutz besteht auch bei nichtzahlen erstmal weiterhin. Wobei sowieso jede Versicherung deren Bedingungen ich je gelesen habe genau das gleiche nochmal drin stehen hat...


    Wirklich?
    Gut zu wissen...



    __________________________


    Ich war eben bei der Unfalllackiererei Beckmann und die würden den Schaden für 1.200 Euro reparieren.
    Neben an die Lackierei Mustafa möchte nur 700 Euro.. Warum ist der Preis so unterschiedlich?


    Wir haben jedenfalls beschlossen, den Fall nicht an die Vollkasko zu melden und selbst zu bezahlen.

  • § 38 VVG


    [...] Versicherungsschutz besteht auch bei nichtzahlen erstmal weiterhin. [...]

    Ähhm ja, du zitierst einen Paragraphen, wo explizit das Gegenteil drin steht...




    Und hier nochmal der 37er:



    Klar sind Gesetzestexte verbindlicher als Versicherungsbedingungen. Nur ist für mich in diesem Falle in beidem inhaltlich dasselbe geregelt.

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


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    Gruß
    Arthur


  • Weils dir mustafa vl ohne rechnung macht ...vl eine kleinere firma ist die weniger an fixkosten hat vl einfach auf neukunden aus ist vl nicht so gut arbeitet wie beckmann...oder einfach nur weil sie nicht geldgeil sind...
    Weiters ist die frage wies gemacht wird...
    Wird beilackiert wird die komplette seite lackiert wird das kfz danach aufpoliert usw usw...
    Ich erachte die 1500? jetzt als normal ist aber nur meine einschatzung...
    Aber uber preise lasst sich immer diskutieren...
    Wichtig sind da halt auch erfahrungswerte weil was bringts dir wenns scheiße gemacht ist du danach nir probleme hast und am schluß vl erst woanders hingehen mußt...
    Wennst leute kennst die beim mustafa waren und die sind zufrieden und dir vl sogar seine arbeit anschaun kanns lass dort machen...




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  • In Absatz 1 steht aber, dass es erstmal eine Mahnung mit Fristsetzung bedarf. Erst wenn diese Frist abgelaufen ist, besteht kein Versicherungsschutz mehr.


    Und ja, wie gesagt, in allen mir bekannten Bedingungen steht das nochmal genau so drin.

  • Dass du das für dich korrekt interpretierst, daran hab ich keinen Zweifel. Ich fand nur die Formulierung mit "besteht 'erstmal' weiterhin" etwas zu Allgemein. "Erstmal" kann man auf viele mögliche Szenarien beziehen. Und der TE ist ja auch sofort drauf angesprungen. Wollen hoffen, dass er das richtig verstanden hat. Alle zitieren Texte lassen da eigentlich keine Lücke zur Fehlinterpretation.


    Mal was anderes: Weißt du oder sonst jemand, warum unterschieden wird nach Erst- und Folgevertrag? Ich erkenne da den Sinn irgendwie nicht...

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    Gruß
    Arthur