Aber unabhangig davon solang keine mahnung oder kundigung vorliegt hast du normal versicherungsschutz und musste durch die kasko (welche auch immer) trotzdem noch gedeckt sein...
Das kommt auf die Zahlweise und den Zeitraum an.... also wenn die Zahlung monatlich erfolgt und für den Monat Mai im voraus zu erbringen ist - und eben verweigert wurde - dann hat man keinen Anspruch auf eine Leistung in diesem Zeitraum. Das wird garantiert überall so gehandhabt und auch in den Unterlagen entsprechend vermerkt sein.