Anwälte hier??? Brauche Rechtsbeistand....

  • Erstmal zählt die Unschuldsvermutung!
    Auch bei Dir.
    Zum zweiten , da könnte ja jeder kommen und irgend was behaupten und der Beschuldigte müsste dann ertmal seine Unschuld beweisen!


    Wenn das so wäre, hätte er schon längst Anzeige wegen Betrug gestellt, und seinen Anwalt auf Dich losgelassen !
    Vieleicht war ja beim Kauf damals ein Zeuge anwesend,der den Kilometerstand bezeugen kann!?!
    Wenn Du noch Rechnungen hast von den Reperaturen,sieh mal nach ob da der Kilometerstand vermerkt ist.(klar der könnte gefälscht sein) :gruebel:
    Die schreiben den ja meistens mit drauf.
    Denke nicht das man vor jedem Werkstattbesuch am Tacho dreht!
    Mal im Ernst, wer schaft es soviele Km zu fahren in der Zeit?
    Ich fahre ca.50Tkm im Jahr,und das ist schon viel!Aber ca. 200TKM in 5 Monaten?
    Selbst wenn es in einem Jahr wäre, ist das kaum zu schaffen!
    Aber letzten endes würde ich mir einen Anwalt nehmen,auch wenn es was kostet!


    Greets Prag

  • nach einem jahr mit sowas zu kommen ist einfach schlichtweg schlecht und kann er dir nichtmehr anhängen! außer es wäre iwo auszulesen... steuergerät in nem speicher oder ... aber sonst.... keine chance!

    B///MW

    Zitat

    (22:28:31) justen: Greislig heißt in Bayern ned hässlich sondern schon schön aber ned vooooll schön


    Zitat

    (20:31:05) chief: ist waffels papa ein waffeleisen?


  • staati, die versicherung ist nur ne halbe miete
    wenn du jemand umgebracht hast, dann wird auch deine versicherung nichts bezahlen

    :fail:


    Es gibt mittlerweile MEHRERE Rechtsschutz Versicherungen, die selbst Vorsatz, Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit NICHT mehr ausschließen. Selbst MORD wird hier abgedeckt, OHNE deutliche Mehrkosten im Beitrag!!!!!!!


    Somit sollte mann VOR Abschluß einer Versicherung ALLES genau checken und vergleichen.....

  • Zum eigentlichen Thema:


    UNBEDINGT das KOSTENLOSE Beratungsgespräch mit einem FACHanwalt führen !!!!! :meinung:
    Dein Problem könnte sein, dass Du Deinen Kaufvertrag des Audi nicht mehr hast, dies wäre der einzige stichfeste Beweis Deiner Unschuld.....!
    Trotzdem VIEL ERFOLG !!!!!!!! Laß Dich nicht unterkriegen!!!! :!: :!: :!:

  • so um 11:00 hab ich einen termin beim Anwalt, mol kieken


    werd euch auf dem laufenden halten


    vielen dank an alle komentare, fühlt man sich nicht ganz so allein

  • Du hast doch bestimmt einen Kaufvertrag vom Audi? Da steht der Kilometerstand 180t drauf. Dann hast du ständig Ärger mit den Autohäusern gehabt, richtig? Auch auf den Rechnungen steht der Kilometerstand. Also kannst du doch nachweisen über welchen Zeitraum Deine 23t km drauf gekommen sind. Nun muss er Dir erst einmal nachweisen, dass du statt den 23tkm in kurzer Zeit weit über 180tkm gefahren bist...ich denke das wird schwer :whistling: erst ignorieren, wenn du Post vom Anwalt etc. bekommst dann ab zum Rechtsanwalt. GGf. kannst du sogar sofort anfangen gegen deinen Verkäufer vorzugehen!

    Wen Gott strafen wollte, den versah er mit Verstand...
    Geduld ist die Kunst, nur langsam wütend zu werden!



  • nach einem jahr mit sowas zu kommen ist einfach schlichtweg schlecht und kann er dir nichtmehr anhängen! außer es wäre iwo auszulesen... steuergerät in nem speicher oder ... aber sonst.... keine chance!


    Wenn er das Auto im August ´11 verkauft hat, sind es "nur" 6 Monate...


    Die Verjährungsfristen zu checken wäre aber in jedem Fall ein Ansatz. Ich vermute, das diese 6 Mon. beträgt und der Händler genau deshalb jetzt wieder aufschlägt...


    Aber das wird der RA schon klären. Berichte auf jeden Fall über den weiteren Verlauf!

    M-PAKET - nicht M-Packet... :pinch:


    Mein Ex-E90 LCI


    My postings are best viewed with open eyes and a human brain ver. 1.0 or above.

  • so um 11:00 hab ich einen termin beim Anwalt, mol kieken


    werd euch auf dem laufenden halten


    vielen dank an alle komentare, fühlt man sich nicht ganz so allein


    Bin schon gespannt was der sagt. Du hast keine besonders guten Karten vor Gericht, da du weder Kaufvertrag noch ein Serviceheft hast, was alles andere als üblich ist. :!:
    Ruf in einer Audi Fachwerkstatt an. Sofern der Vorbesitzer nicht bei einem Hinterhofschrauber das FZG gewartet hast, könntest du Glück haben und so zu den Daten kommen.


  • quatsch, der Käufer hat den Wagen mit angeblich 200 tkm gekauft, und hat jetzt herausgefunden dass er über 300 tkm hat, er wird ja wohl beweise dafür haben dass der wagen soviel gelaufen hat. er musst nichts nachweisen, er hat nun den verkäufer (TE) beschuldigt dass er es war, beweisen tut es ein Gericht bei der Beweisaufnahme! und dass der TE keinen nachweis für seine "unschuld" hat, sieht es nicht gut für ihn aus!


    wäre es so wie du sagst, dass der Käufer beweisen müsste dass der Verkäufer dran gedreht hat, dann könnte ja keine "opfer" welches von jemanden ein runter gedrehtes Fahrzeug kauft, Ansprüche an dem verkäufer geltend machen, wenn er alleine beweisen müsste dass der verkäufer es gedreht hat und nicht jemand anderes.


    ganz einfache sache A hat ein auto von B gekauft mit km X.
    A hat findet raus dass km stand nicht X ist sondern X + Y beträgt
    A klagt B an
    B muss beweisen dass er nichts am fahrzeug gedreht hat.


    also zum TE ich würd erst reagieren wenn ein Brief vom Anwalt kommt. wenn du dich schuldig fühlst, wass du ja wahrscheinlich nicht tust, weil du ja nichts gedreht hast, dann brauchst du dir ja keine sorgen machen.
    p.s km runter drehen gilt auch, wenn man es machen lässt bzw in auftrag gib
    lol
    :thumbsup:

  • Du hast doch bestimmt einen Kaufvertrag vom Audi? Da steht der Kilometerstand 180t drauf. Dann hast du ständig Ärger mit den Autohäusern gehabt, richtig? Auch auf den Rechnungen steht der Kilometerstand. Also kannst du doch nachweisen über welchen Zeitraum Deine 23t km drauf gekommen sind. Nun muss er Dir erst einmal nachweisen, dass du statt den 23tkm in kurzer Zeit weit über 180tkm gefahren bist...ich denke das wird schwer :whistling: erst ignorieren, wenn du Post vom Anwalt etc. bekommst dann ab zum Rechtsanwalt. GGf. kannst du sogar sofort anfangen gegen deinen Verkäufer vorzugehen!


    Das ist ja das Problem er hat nichts, garnichts in der Hand um das zu belegen das er das Fahrzeug mit 180tkm gekauft hat!