Schreib ihm eine E-Mail das du von deinemWiderrufsrecht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 FernAbsG i. V. m. § 361a BGB a. F. gebrauch machst und den Artikel zurückschicken willst ! Lenkt er nicht ein oder reagiert nicht kannst du Strafanzeige stellen oder zum RA gehen.
Du hast hier die Rechtsgrundlagen zitiert, welche seit dem 1.1.2002 außer Kraft sind. Die Nachfolgeregelungen finden sich im §§ 312d, 355 ff. BGB. Die Konsquenz und Folgen sind allerdings die gleichen