Der "Kurze Frage - Kurze Antwort" Thread

  • Nach langem hin und her und starker Unentschlossenheit möchte ich mir wahrscheinlich eine Isotec 4 Kanal PnP Endstufe bestellen.


    Mein Plan ist es erstmal diese zu verbauen, und dann HiFi Lautsprecher bzw. Das X-ion 200 anzuschließen, so spare ich mir das Ziehen der Kabel wenn ich das richtig verstanden habe?

  • Sieht danach aus dass es tatsächlich der Anlasser ist. Wie sind eure Erfahrungen mit dem Tausch (E91 330d M57) - ohne ASB raus ist nichts zu machen oder? Ich muss von oben ran da ich zuhause keine Grube oder Bühne habe. Danke & Grüße

    Hey, sry fürs späte Antworten..


    Die ASB muss mein M57 nicht raus für den Anlasser. Jedoch musst du für die Schraube vom Anlassser die von hinten geschraubt ist unters Auto..
    Beim Automatik musst du übern Getriebe mit einer sehr langen oder mehreren Verlängerungen arbeiten um an die Schraube zu kommen.


    Beim Schalter habe ich noch keinen gemacht, wird aber sehr wahrscheinlich gleich oder einfacher sein..

  • Hat jemand einen N52B25 als Schalter mit Allrad?
    Wie ist euer Momentanverbrauch bei 60kmh?
    Meiner war damals bei ca. 6 Litern bei Tempomat und ebener Straße.
    Ich habe sehr lange nicht mehr auf den Verbrauch geachtet, heute bei warmen Motor (15km+) darauf geachtet -> 8-8,5l bei 60kmh Tempomat auf einer ebenen Schlaglochfreien Straße.
    Thermostat und Wasserpumpe sind neu, Temperaturwerte mit Deep OBD auch in Ordnung.
    Zündkerzen und Spulen sind ca. 10.000 KM alt.
    Luftfilter ca. 3000. Große DISA wurde bereits gegen Original BMW getauscht.
    Das Auslassmagnetventil ebenfalls.
    Getankt wird seit 12.000 KM nur 102 Oktan.
    Ggf. wird auch mal ein Additiv fürs gute Gewissen dazugekippt.
    Ölwechsel Jährlich bei ca. 8.000-10.000 KM
    Fehlerspeicher ist leer.

  • Immer zum Fachanwalt für Verkehrsrecht als Geschädigter wenn eine sehr einsichtige Person einen Auffahrunfall verursacht hat? Oder reicht ein eigener Gutachter? Frage mich wie die gegnerische Versicherung (AXA) drauf ist und ob mich das eventuell noch nerven kosten kann - für den Moment scheint alles klar.

  • Wenn der Sachverhalt klar ist, reicht eigentlich ein Gutachter.
    Schaden kann es natürlich nicht, wenn du zum Anwalt gehst, aber wenn die Versicherung des Verursachers bereitwillig zahlt, ist doch alles gut.
    Gutachter kommt aber glaub erst mal von der Versicherung. Hatte bis heute zum Glück noch keinen Schaden, wurde nur mal vom Rad gefegt.

  • Immer zum Fachanwalt für Verkehrsrecht als Geschädigter wenn eine sehr einsichtige Person einen Auffahrunfall verursacht hat? Oder reicht ein eigener Gutachter?

    Willst du reparieren oder Geld erhalten?


    Wenn reparieren, dann einfach Auto in die Werkstatt bringen, Mietwagen genießen und repariertes Auto wieder abholen - die Werkstatt rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
    Wenn du Geld willst, dann Gutachten machen lassen und Nettobetrag von der gegnerischen Versicherung fordern. Der Gutachter rechnet auch direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

  • Immer zum Fachanwalt für Verkehrsrecht als Geschädigter wenn eine sehr einsichtige Person einen Auffahrunfall verursacht hat? Oder reicht ein eigener Gutachter? Frage mich wie die gegnerische Versicherung (AXA) drauf ist und ob mich das eventuell noch nerven kosten kann - für den Moment scheint alles klar.

    Die Person kann die einsichtigste und netteste der ganzen Welt sein, am Ende streitest du aber nicht mit ihr, sondern mit ihrer Versicherung.
    Du hast als Geschädigter das Recht auf einen eigenen Gutachter und einen Anwalt. Mein eindringlicher Rat: nimm von beidem Gebrauch.

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • und einen Anwalt

    Gutachter ja - Anwalt nein.


    Anwalt nur, wenn die Versicherung nicht bezahlt. Wenn sie aber bereit ist zu bezahlen, dann muss sie keine Kosten für einen Anwalt übernehmen: So viel, sagt die Rechtsprechung, kann man einem Geschädigten zumuten, das Gutachten in einen Brief zu stecken und der Versicherung zu schicken (wenn man Geld will) - wenn man Reparatur will, dann noch einfacher, muss man nur eine Werkstatt beauftragen und kann den Mietwagen genießen.

  • Immer zum Fachanwalt für Verkehrsrecht als Geschädigter wenn eine sehr einsichtige Person einen Auffahrunfall verursacht hat? Oder reicht ein eigener Gutachter? Frage mich wie die gegnerische Versicherung (AXA) drauf ist und ob mich das eventuell noch nerven kosten kann - für den Moment scheint alles klar.

    Aus eigener, leidvoller Erfahrung: Verschwende nicht deine Zeit und gib alles an einen Anwalt.



    Gutachter ja - Anwalt nein.
    Anwalt nur, wenn die Versicherung nicht bezahlt. Wenn sie aber bereit ist zu bezahlen, dann muss sie keine Kosten für einen Anwalt übernehmen.

    Ist das wieder einer deiner Ratschläge, zu denen du eigentlich keinerlei eigene Erfahrungswerte hast? So eine angefangene Baustelle mit "ich habe schon selber mal irgendwann ein Gutachten eingeholt und der gegnerischen Versicherung geschickt, das wurde dann abgelehnt bla bla" übernimmt doch kein Anwalt mehr.