Mich hat es erwischt

  • Zitat

    Aber ganz sicher nicht, wenn der TE schon zu 2/3 am Bus vorbeigefahren ist...


    Und das beweisen die Unfallspuren ja ziemlich genau.


    War doch jetzt auch nicht auf den TE bezogen :)



    Gesendet von meinem Nexus 4 mit Tapatalk 2

    "Von Tauschangeboten (Fahrzeuge, Frauen, Teppiche, Kamele etc.) bitte ich abzusehen."

  • Also so wie du das schilderst ist es doch einfach ganz klar:
    §10 StVO Anfahren vom Fahrbahnrand:
    "Wer vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."


    Der Bus stand ja am Fahrbahnrand und wollte wieder anfahren...
    Bei dir ist es zu einem Unfall gekommen, die Gefährdung also sogar überschritten. Damit ist auch der Busfahrer ganz klar Unfallverursacher.


    Im Regelfall machen die da gar keinen großen Juchhei draus und dein Schaden wird reguliert.

  • Was ist denn hier eigentlich das Problem?


    Den Schaden an den Fahrzeugen zu regulieren ist ein zivilrechtliches Problem, damit hat die Polizei erstmal garnichts zu tun, ergo klärt diese auch keine "Schuldfrage". Das machen die Versicherungen bzw. die Anwälte, wenn es Unstimmigkeiten gibt.


    Ob du jetzt Verursacher bist oder nicht, dass kann dir hier keiner sagen, weil keiner es gesehen hat. Anhand deiner Schilderungen sieht es aber danach aus, als ob der Busfahrer den Unfall verursacht hat. Aber wer weiß ob du dich noch an jedes Detail erinnerst.

  • Hey Leute habe es heute leider nicht geschafft zum Anwalt.Habe heute mit deren Versicherung telefoniert und es geschildert und gesagt das ich zu meinem Anwalt gehen möchte...Sie sagte das sie mir ein Formular schickt wo ich alles schildern muss...Meine frage ist jetzt kann ich das selber machen oder sollte der Anwalt dabei sein?Ich bin leider nicht rechtsschutzversichert.Ich muss ja dann leider erstmal alles selber zahlen oder?Wollte Montag zum Anwalt gehen und ihm sagen das er erstmal sich die alte ansieht und dann mal weiter schauen was er sagt.

  • Nein nein nein Digga, bloß nix ausfüllen und schon gar nicht zurückschicken. Überhaupt gar nicht mit denen reden. Ab zum Anwalt und damit ist die Sache für dich erledigt. Sollte die Schuldfrage eindeutig geklärt sein (ich nehme stark an, dass das bei dir der Fall sein wird, wenn deine Ausführungen alle zustimmen) dann musst du auch nix zahlen. Übernimmt alles die gegnerische Versicherung.
    Geh aber zu einem Anwalt für Verkehrsrecht

    Ich habe eine Menge meines Vermögens für Frauen, Alkohol und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest habe ich einfach so verprasst.


    - George Best -



    Gruß
    Arthur

  • Ok Leute dann geh ich Montag auf jedenfalls mal hin...Wenn ich dann mit dem Anwalt durch bin ist der nächste step zum Gutachter oder?den muss ich ja auch selber zahlen oder warten bis sich der Anwalt meldet