Alles anzeigenHallo,
ich habe folgende Zusammensetzung:
VA: 8,5x19 ET 30 mit 225/35
HA: 9,5x19 ET40 mit 255/30
Im Gutachten steht: "G01)Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden."
Das verstehe ich jetzt nicht...warum das den? Wenn ich mir andere 19 Zöller hole zB die 313 mit der gleichen Bereifung, dann muss ich doch nicht die Geschwindigkeit nachmessen lassen
Danke & Gruß
magnexx
Tja, manchmal stehen in solchen Gutachten jede Menge Quatsch. Wenn dein Prüfer bei der Abnahme ein klein wenig mitdenkt, wird er das überlesen.
Ist nicht relevant ist Serienbereifung
Da muss man aufpassen. Prinzipiell ist das eine Standard-Reifengröße beim e9x und ist daher vollkommen unproblematisch. Für den Prüfer, welcher sich mit dem e9x nicht explizit auskennt, werden allerdings die Rad-Reifenkombinationen aus den Papieren (EG-Ü) entscheidend sein. Und dort wird keine 225/35&255/30R19 gelistet sein. Wenn der Prüfer aber ein klein wenig mitdenkt, ist das kein Problem. Zur Not bringt man eben Vergleichsgutachten oder e9x-Zubehörkataloge mit