Man bekommt nur Auszüge über den Zeitraum, wo das Fahrzeug in Besitz gegangen ist.
Wenn man Auszüge von Zeiträumen bekommt der davor liegt ist das nicht legal.

Preisnachlass für Vorschaden
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Ok, dann ist es was anderes
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Ja, rein nach der Gesetzgebung ist das dünnes Eis.
Aber hättest du als Käufer nicht auch gern maximale Transparenz über die Ware?Folgeschäden weiß ich nicht zu bewerten bei der Liste. Ich glaube das Lenkgestänge sitzt direkt neben den Querlenkern oder?
Die unter der Schwellerverkleidung liegenden Träger wurden nicht vllt. in mitleidenschaft gezogen? Ich denke solche Fragen kann nur ein Gutachter beantworten.
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Tritt zurück!
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Tritt zurück!
Würde ich auch machen.
Gruß
Stefan -
Zitat
Tritt zurück!
Dito...
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Tritt zurück!
Ja, bin fast soweit das Geschäft zu canceln.
Auto ohne Felgen auf Boden solllte jetzt eigentlich nicht so wild sein aber er ist halt nicht mehr "unbefleckt"!
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Also wenn es nach mir ginge, würde ich das Auto nicht mehr kaufen. Aus Prinzip. Wenn da schonmal Teile Aufgrund Beschädigung getauscht wurden, da bin ich immer skeptisch. Ist sicher oft kein Problem, aber ich seh das einfach so
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Ist schon eine echt lange Liste die da im Raum steht und dann noch alles an Fahrwerk Bremsen usw.
wäre mir persönlich ein wenig zu heikel
auch wenn es fachmänisch repariert worden ist
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Vielleicht extra nochmal nach einem Preisnachlass fragen , ansonsten zurücktreten...