Motor schlägt mechanisch gegen Karosserie

  • wieso sollte es?

    Ist in deinem Vertrag irgendwas von Garantie / Gewährleistungsausschluss zu lesen, oder von "verkauf im Auftrag"?


    Ich denke, selbst wenn der versucht im Nachhinein die Gewährleistung auszuschließen, wird er da relativ schlecht rauskommen. Außer natürlich, das tolle deutsche Rechtssystem hat auch da wieder schöne Schlupflöcher vorbereitet.


    Händler können jedenfalls nicht privat verkaufen. Steht der Inhaber des Ladens als Verkäufer drin, hat er glaub aber schon verloren. Wie das mit "Vermittlungen" steht, müsste ich nochmal nachschauen.


    Btw fällt mir da gerade ein, dass das Fahrzeug ja im Rahmen der "Gewährleistung", "repariert" wurde. Also selbst wenn der Vertrag die Gewährleistung ausschließt, hat der Händler im Rahmen der Gewährleistung "repariert". Damit hat er zumindest meiner Meinung nach die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Sollte er da raus kommen, steht aber die Reparatur im Raum. Gibt doch nen schönen Spruch : Werkstatt haftet wenn durch die Reparatur Schäden entstehen ;)


    mach dich aber mal nicht verrückt. Sammle alles zusammen, sprich mit nem Anwalt, der wird dir dann schon sagen was möglich ist und was nicht.

  • Das Thema nimmt gerade recht viel Raum ein, meine bessere Hälfte ist auch schon richtig genervt... also von mir. 🙂


    Sein Verhalten ergibt halt wenig Sinn, außer er ist realitätsfremd, der festen Überzeugung das ich nichts machen werde ... oder es gibt was, was ich nicht bedacht habe .. z.B. wenn der Alte übern Jordan ist wird die Butze verkauft und der setzt sich in den Kosovo oder was weiß ich wo der herkommt....

  • So einfach dürfte das nicht für ihn / die werden.


    Selbst wenn der Inhaber eines Geschäfts verstirbt oder verschwindet, die Firma ist immernoch haftbar. Von wem das Geld dann kommt, ist irrelevant.


    Der abgeschlossene Vertrag ist ausschlaggebend. Da er aber schon im Rahmen der Gewährleistung gehandelt hat, hat er sie dir ja nicht verwehrt.


    Wie gesagt, ruhig bleiben, nicht nach Problemen suchen, das hilft dir nicht weiter.

  • Soll keine Entschuldigung für den Verkäufer sein, aber wenn mein Vater gerade das zeitliche gesegnet hätte, ich hätte vermutlich auch gerade keinen Kopf für die Rücknahme eines Autos. Ich weiß, es ist nicht "dein Problem" (naja, irgendwie doch) aber das ist ja auch keine einfache Situation für den Verkäufer. So wie ich das interpretiere ist das auch kein großes Autohaus mit zig Angestellten sondern eher ein Familienbetrieb.

    Ich würde es Montag vielleicht nochmal mit nem Anruf probieren.


    Es ist keine Rechtfertigung für den Verkäufer und so kann es nicht laufen, ich würde aber den Rechtsweg versuchen zu meiden.


    Drücke Dir die Daumen, das es doch noch irgendwie klappt.


    P.S. Ich war das mit dem anderen Namen. So lange die Firma, von der Du den Wagen gekauft hast nicht Insolvenz anmeldet, sehe ich da keinen weiteren Grund für Sorgen.

  • Anhand der Vorgeschichte würde ich da auch nichts drauf geben. Hinterher sitzt der Paps auf Malle und feiert gerade den 1000000ten abgezockten Kunden.


    Selbst in solchen Situationen kann man ans Telefon gehen, ne Mail, SMS, und Co schreiben, und sagen "heute geht leider nicht, ich melde mich".


    Ist nicht passiert, also Pech gehabt. Je länger man jetzt rum sitzt, desto länger dauert das ganze.


    Bezweifle das hier jemand die Nerven dazu hätte ewig wegen sowas rum zu machen. Wir sind zum Glück halt nicht in der Situation.


    Als meine hdp verreckt ist, und der Händler mehr oder weniger gezickt hat, bin ich auch fast verrückt geworden.


    Das hier ist halt nochmal 5 Schippen krasser.

  • Eine Firma ist eine juristische Person und hat einen Eigentümer. Wenn der stirbt, gibt es einen Erben, der auch Rechtsnachfolger wird.


    Wenn der Papst stirbt, hört die katholische Kirche auch nicht auf und macht den Laden dicht. Es gibt nen neuen Papst und der kriegt alle alten Probleme.

  • Ich würde es Montag vielleicht nochmal mit nem Anruf probieren.


    Es ist keine Rechtfertigung für den Verkäufer und so kann es nicht laufen, ich würde aber den Rechtsweg versuchen zu meiden.

    Das wird nicht passieren, ich bin schon weiter gegangen als es mein Charakter erlaubt hat, nur damit das Thema vom Tisch ist. Jetzt wäre es auch nur noch unvernünftig da noch weiter hinterher zu laufen.


    Und klare Sache, da habt ihr mich überzeugt, jetzt fürs Prinzip und dem Gerechtigkeitsempfinden nach einen Rechtsstreit anzufangen ist dämlich, auch da so emotional ranzugehen wie ich es getan habe ist dämlich. Aber so kann ich nur noch nichts tun, oder den Anwalt prüfen lassen...



    Und sein Vater interessiert mich nicht die Bohne, ich bin sein Kunde nicht sein Therapeut. Zumal ihn das ja auch nicht hindern würde, die Karre einfach zurück zu nehmen.

  • So ich habe jetzt mit einem Fachanwalt gesprochen und das war sogar noch ernüchternder als die pessimistischen Aussagen hier.


    Er hat mir sogar geraten es anzunehmen, wenn er mir was vom Kaufpreis abzieht. Weiter sagte er, die Gerichte "motivieren" die Parteien sich außergerichtlich zu einigen und dass der Verkäufer mit Sicherheit auch juristisch abgesichert ist. Also selbst wenn ich da jetzt tausende Euro an Prozesskosten, Anwaltsgebühren und Gutachterkosten vorstrecke, komme ich wahrscheinlich zu meinem Recht, aber garantieren kann er das nicht zu 100% und er hat mir quasi empfohlen mich, wenn möglich, mit ihm zu einigen und wenn das nicht klappt kann er noch nen Brief schreiben, aber wenn der nicht zieht dann soll ichs besser bleiben lassen. Puh, das war schon ernüchternd, Geld für Garantie und Gewährleistung bezahlt die genau nichts wert ist. Naja, jetzt muss ichs doch auf eigene Kosten selbst reparieren....... davon wollte ich ja eigentlich weg. Verkäufer auf Anraten des Anwalts nochmal angerufen ... natürlich nicht rangegangen. Der Anwalt hat mir auch durch die Blume gesagt, dass solche "Autohäuser" defacto Berufskriminelle sind, von daher kann ich noch froh sein, dass er mir nen neues AGR und ne neue Einspritzdüse eingebaut hat. Gut, eine ausführliche Bewertung samt Bildern und Ablauf wird selbstverständlich auf Google zu finden sein, diese wird mit der Zeit mit Sicherheit den ein oder anderen potentiellen Käufer abschrecken und ihm wenigsten so finanziell Schaden .....


    Meine Lektionen: Drei Monate vor einem Gebrauchtwagenkauf sollte man zwingend eine Rechtsschutzversicherung abschließen, insofern keine vorhanden, ansonsten kann man sein Recht nicht durchsetzen außer man geht ein hohes Risiko ein.


    Ansonsten hier noch wie angekündigt ein paar Bilder .... am besten gefällt mir Nr.2, der "charakteristische Lauf eines Vierzylinders" ..... so ich geh jetzt mal ne Rechtschutzversicherung abschließen .....

  • Falls noch Energie vorhanden ...


    Wurde die Möglichkeit der Wandlung angesprochen? Wenn nach dem zweiten Nachbessern noch Mängel vorhanden sind, ergibt sich die Möglichkeit.


    Wichtig ist gesicherter Schriftverkehr (Einschreiben oder vor Ort quittieren lassen) mit üblichen 14 Tagen als Frist zur Nachbesserung.


    Telefongespräche sind Schall und Rauch. Mündliche Absprachen für ihn als Vollkaufmann zwar bindend, dennoch alles schriftlich machen.