wieso sollte es?
Ist in deinem Vertrag irgendwas von Garantie / Gewährleistungsausschluss zu lesen, oder von "verkauf im Auftrag"?
Ich denke, selbst wenn der versucht im Nachhinein die Gewährleistung auszuschließen, wird er da relativ schlecht rauskommen. Außer natürlich, das tolle deutsche Rechtssystem hat auch da wieder schöne Schlupflöcher vorbereitet.
Händler können jedenfalls nicht privat verkaufen. Steht der Inhaber des Ladens als Verkäufer drin, hat er glaub aber schon verloren. Wie das mit "Vermittlungen" steht, müsste ich nochmal nachschauen.
Btw fällt mir da gerade ein, dass das Fahrzeug ja im Rahmen der "Gewährleistung", "repariert" wurde. Also selbst wenn der Vertrag die Gewährleistung ausschließt, hat der Händler im Rahmen der Gewährleistung "repariert". Damit hat er zumindest meiner Meinung nach die Gewährleistung nicht ausgeschlossen. Sollte er da raus kommen, steht aber die Reparatur im Raum. Gibt doch nen schönen Spruch : Werkstatt haftet wenn durch die Reparatur Schäden entstehen
mach dich aber mal nicht verrückt. Sammle alles zusammen, sprich mit nem Anwalt, der wird dir dann schon sagen was möglich ist und was nicht.