Ich hab ne etwas andere Frage zu einer ABE bzw. Eintragung im Allgemeinen. Ich möchte mir bald meine Rad/Reifenkombination + Federn + Distanzscheiben ( Hinterachse ) eintragen lassen. Alles hat jeweils einzeln eine ABE muss aber in Kombination abgenommen werden, so wie ich es in den einzelnen ABEs gelesen habe. Jetzt zum Problem: die ABE der Distanzscheiben bezieht sich auf ein Komplettset für Vorder- und Hinterachse. In der ABE ist auch der Fall einer einzelnen Verbauung der Hinterachse nicht aufgeführt. (Allerdings bietet H&R die gleichen Scheiben auch nur für die Hinterachse mit Teilegutachten an, die haben aber eine andere Seriennummer). Weiß jemand ob das große Probleme macht, wenn ich mir die Hinterachse einzeln abnehmen lassen will? Wird dann aus einer Änderungsabnahme eine Einzel-abnahme/-betriebserlaubnis? Ist die ABE dann total ungültig?
P.S. H&R Seriennummer: 1205725