Performance Lufteinlass System

  • Hi hab mir jetzt auch eins gegönnt wie sieht das nun aus muss man das System jetzt eintragen oder nicht bzw was soll passieren wenn man es nicht einträgt ist ja ansich originalteil.

  • Es gibt ein Gutachten wo eindeutig drin steht, dass es einzutragen ist. Ob du es machst ist deine Sache. Genaue folgen bei Kontrolle kann ich nicht sagen
    Auffallen wird es nicht jedem.

    MfG Dani

    " Memento moriendum esse "


    "Bedenke, dass du sterblich bist"

  • Hi hab mir jetzt auch eins gegönnt wie sieht das nun aus muss man das System jetzt eintragen oder nicht bzw was soll passieren wenn man es nicht einträgt ist ja ansich originalteil.


    Was ist für dich ein Originalteil? Mag sein das es ein Originalteil ist, weil es von BMW verkauft wird, aber deswegen ist es noch lang kein Serienteil sondern einfach nur Zubehör.


    Nur weil der Fahrzeughersteller BMW ist und der Lufteinlass von BMW verkauft wird, kann man sich das nicht einfach dranschrauben. Nach dieser Logik dürfte man sich einen alles von BMW an und ins Auto bauen...

  • Hab das LES zusammen mit dem Soundgenerator vom 130i jetzt etwa 4 Monaten bei mir drin.


    Bin damit trotz des hohen Preises zufrieden, Gasannahme ist defintiv etwas spontaner und Sound kommt da auch rüber. Im Bereich 2k bis 3k Umdrehungen kommt da ein schönes, tiefes Ansauggeräusch - geht schon fast in Richtung 130i oder z4 mit dem N52.


    Hab das ganze zusammen mit einer Supersprint Komplettanlage im Einsatz - insgesamt dezent sportlich aber nicht übertrieben.


    Eingetragen habe ich es nicht, denn offiziell ist das Gutachten bei BMW irgendwie nicht zu bekommen. Ich habe bei mehrere Niederlassungen gefragt, jede hat nachgeschaut aber nur erwiedert, dass es eine ABE für dieses Teil an meinem Fahrzeug gibt. Von daher mache ich mir da keine Gedanken.


    Greetz,


  • Ich habe es in meinem E93 verbaut und es sollte definitiv eingetragen werden.


    Bei BMW habe ich auf Nachfragen ein Teilegutachten ausgedruckt bekommen ;)

  • Ich hab grad nochmal bei Leebmann geschaut zum LES:


    "Hinweis Das BMW Performance Lufteinlass-System hat keinen Einfluss auf das Emissionsverhalten und ist in der EG-BE des Fahrzeugs ab 09/2008 enthalten. Seit 05/2008 ist eine europäische Systemgenehmigung vorhanden. Landesspezifisch kann eine Änderung der Fahrzeugpapiere erforderlich sein."


    Ich würde das jetzt so interpretieren, dass alle Fahrzeuge ab 09/2008 kein Problem haben dürften. Aber weiß jemand, was man unter einer europäischen Systemgenehmigung versteht und ob diese auch rückwirkend zu verstehen ist ?

  • ABE oder EG-BE heißt trotzdem, dass du ein Stück Papier mitführen musst. Und sie gelten häufig nur für den Originalzustand.
    Mit zB Auspuff dabei kann es dann sein, dass jede Komponente für sich eine ABE hat und eintragungsfrei ist, die Kombination aus beidem aber eingetragen werden muss.



    Von meinem iPhone gesendet.