Der "Kurze Frage - Kurze Antwort" Thread

  • Beim Wuchten wurde mir heute eine neue Frontscheibe angeboten, die 150€ Selbstbeteiligung der Versicherung müsste ich angeblich nicht zahlen.

    Habe meines Wissens nach nur einen Steinschlag - auf der Beifahrerseite und relativ klein.


    Es wäre komplett gratis, klingt schon zu gut um wahr zu sein. Ist das überhaupt legal bzw. wo ist der Haken?

  • Der Haken liegt darin, dass die einbauende Bude deine 150 Euro SB mit in die Rechnung einrechnet. Ist zwar nicht legal, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Funktioniert übrigens auch bei anderen Teilkasko-Schäden wie Wildunfällen, sofern man durch die Versicherung nicht werkstattgebunden ist. Zu empfehlen ist dieser Weg allerdings nicht, denn kommt die Versicherung dahinter, hast "Du" ein Riesenproblem.

    Also lieber "ehrlich" bleiben ;)

  • Beim Wuchten wurde mir heute eine neue Frontscheibe angeboten, die 150€ Selbstbeteiligung der Versicherung müsste ich angeblich nicht zahlen.

    Habe meines Wissens nach nur einen Steinschlag - auf der Beifahrerseite und relativ klein.


    Es wäre komplett gratis, klingt schon zu gut um wahr zu sein. Ist das überhaupt legal bzw. wo ist der Haken?

    Richtig Scheiben einbauen kann auch nicht jede Klitsche. Solange es dich nicht stört oder es kritisch ist, würde ich verzichten.

  • Also ich habe schon mehrfach meine Frontscheibe bei diversen Autos wechseln lassen und hatte noch nie irgendwelche Schwierigkeiten.


    Scheint genauso ein mystisches Märchen zu sein, wie das Märchen, dass beim raufschütten von heißem Wasser die Frontscheibe springt.

    Da warte ich seit 30 Jahren drauf und egal, wie alt das Fahrzeug war, ist nie eine Scheibe gerissen.

    MfG
    australia



    Da man nicht reperiert, sondern repariert, heißt es auch Reparatur und nicht Reperatur. Man fährt ja auch nicht in die Werkstadt sondern in die Werkstatt



    "Wir essen jetzt Opa!" Satzzeichen retten Leben ! ! !

  • Ich hab das schon bei einer Freundin erlebt. Irgend so eine „Firma“ die sie auf dem Parkplatz am Supermarkt angelabert hat. Die kamen dann zu ihr nach Hause und haben die Scheibe eingesetzt. Ende der Geschichte war das man extreme Windgeräusche hatte und nach einer gewissen Zeit hat sich das FRM verabschiedet weil es geduscht wurde. Die haben die Raupe vom Kleber nicht sauber gelegt und die Scheibe war nicht dicht.


    Also nix Märchen. Mag sein das es nicht immer so abläuft, muss jeder für sich entscheiden aber ich lass da lieber Leute ran die wissen was sie machen.

  • Soll ich jetzt hier das Bild unseres F11 posten bei dem ein BMW Händler die Scheibe auf einer Seite ohne Primer eingesetzt hat und die Scheibe sich (nach Steinschlag und Riss) einfach mit dem Daumen rausdrücken ließ und Wasser im Strahl ins Auto lief?

  • Ich sprach auch von Werkstätten und nicht von Parkplatz-schnell-mal-gemacht-Fachpersonal.


    Die Geschichte erinnert mioch daran, wie am Anfang der 90er die Typen auf den Baumarkt Pakplätzen rumlungerten und jedem anboten, mal schnell ein Glashubdach einzubauen.

    Wenn man Glück hatte, war es wenigstens dicht, aber meist konnte man drauf warten, dass es an den Schnittkanten unterm Gummi gerostet hat.

    Aber dann gab es ja noch universelles Silikon für den Verkauf oder Panzertape :D

    MfG
    australia



    Da man nicht reperiert, sondern repariert, heißt es auch Reparatur und nicht Reperatur. Man fährt ja auch nicht in die Werkstadt sondern in die Werkstatt



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  • Der Haken liegt darin, dass die einbauende Bude deine 150 Euro SB mit in die Rechnung einrechnet. Ist zwar nicht legal, aber wo kein Kläger, da auch kein Richter. Funktioniert übrigens auch bei anderen Teilkasko-Schäden wie Wildunfällen, sofern man durch die Versicherung nicht werkstattgebunden ist. Zu empfehlen ist dieser Weg allerdings nicht, denn kommt die Versicherung dahinter, hast "Du" ein Riesenproblem.

    Also lieber "ehrlich" bleiben ;)

    Na auf den Trick wären wohl schon andere gekommen. Ich sage dir, was passiert: du bekommst von deiner Versicherung die eingereichte Rechnung samt Kürzung der Posten zugeschickt. Was über den Regelsätzen liegt, kannst du dann der Versicherung begleichen.