BMW E93 US Modell Zulassung

  • Hallo Zusammen,


    ich bin schon lange hier im Forum aktiv, aber eher als Leser.


    Nach meinem Wechsel vom E90 auf den E93 US Modell EZ 2011 benötige ich eure Hilfe.


    Ich wollte heute mein Cabrio zulassen mit vorheriger Vollabnahme.


    Bei dem Versuch ihn zu zulassen, wurde mir aber von der Zulassungsstelle ein Strich durch die Rechnung gemacht, da der Wagen nur EURO 4 erfüllt und ich bräuchte eine Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung.


    Diese zu erreichen, ist so gut wie unmöglich. Jetzt wollte ich einmal nachfragen, ob jemand schon einmal Erfahrungen gemacht hat, mit einer solchen Ausnahmegenehmigung. Leider hat der TÜV mir vorher gesagt, dass das Zulassen kein Problem ist und mir für viel Geld ein Datenblatt inklusive Abgasgutachten erstellt, sonst hätte ich den Wagen gar nicht gekauft.


    Über persönliche Erfahrungen würde ich mich freuen und wäre sehr dankbar.


    Viele Grüße
    Markus

  • Motorisierung?

    2007 E92 325i | SPACE GREY | INDIVIDUAL MERINO COHIBABROWN | BBS CH-R BLACK 9x20 - 10.5x20
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  • Hallo. Haben letztens erst einen euro4 Lkw aus Holland geholt und eingedeutscht. Bei einer Neuzulassung haben die recht aber du importierst ja ein Fahrzeug dass bereits im Ausland zugelassen war. Von daher sind das zwei Paar Schuhe. Dass muss gehen.


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  • Hallo zusammen. Erst einmal vielen Dank für die Antwort.


    Es ist der 3 Liter Motor. Um genau zu sein der N52B30K


    Die Zulassungsstelle sagte mir ohne Ausnahmegenehmigung der Bezirksregierung unmöglich.


    Das selbe hat mir BMW mittlerweile bestätigt.


    Das Problem ist wohl, das die Erstzulassung nach 01.012011 war.

  • Ja, das Problem liegt dann in der Tat an der zu späten EZ. Ich kenne einen Fall, da ging es um ein Neufahrzeug, was 4 Jahre ohne Zulassung beim Händler stand und mit 0 km verramscht wurde. Die Freude des Käufers war aber von kurzer Dauer, da er das Fahrzeug nicht zulassen konnte und nach viel Probiererei ins Ausland verkaufen musste.


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  • D.h. auch bei einer Zulassung außerhalb der EU ist eine Zulassung in der EU ohne Genehmigung nicht möglich?

  • Ja, es geht um das Datum der EZ. Und wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der zulässigen Fristen erstmalig zugelassen wurde, ist der Zug i.d. R. abgefahren.


    Das Problem liegt nur an EURO4, da es dafür wie geschrieben Fristen gab, bis wann ein EURO4 Fahrzeug spätestens zugelassen worden sein musste. Und das war der 31.12.2010. Ab dem 01.01.2011 durften nur noch EURO5 Fahrzeuge erstmalig zugelassen werden.


    s. dazu auch: https://www.pressebox.de/press…-Januar-2011/boxid/391766


    Und da das Fahrzeug des TE als EURO4, egal wo, erstmalig nach dem 01.01.2011 zugelassen worden war, ist es in Deutschland wertlos. Und die Fristen für Ausnahmegenehmigungen sind alle abgelaufen bzw. greifen bei importierten Fahrzeugen nicht mehr.


    Die einzige Hoffnung besteht darin, wenn er das Fahrzeug von einem deutschen Händler gekauft hat, da er dann ggf. das Fahrzeug zurück geben kann, da es die vereinbarten Eigenschaften eines nutzbaren Fahrzeugs nicht erfüllt. War es aber ein ausländischer Händler, eine Privatperson oder Verkauf im Kundenauftrag, dann bleibt wohl nur der Verkauf ins Ausland. Wäre schön, wenn der TE noch etwas zu den Umständen schreiben könnte, woher er das Fahrzeug hat.

  • Erst einmal wieder vielen Dank für die Zahlreichen Antworten.


    Das Auto ist von einer Privatperson gekauft worden.


    Dieser hat mir aber nicht mitgeteilt, das er Nato Mitarbeiter ist. Dieser hatte das Fahrzeug in Belgien zugelassen.


    Ich vermute, mir bleibt also wirklich nur noch der Verkauf ins nicht EU Land über einen Exporthändler, mit wahrscheinlich herben Verlusten. Zumal zum nicht wirklich ganz günstigen Kaufpreis, noch ein paar 1000€ für die Umrüstung hinzukamen, die jetzt auch wertlos sind wie z.B. neue Xenon, Rückleuchten etc.


    Einzige Hoffnung bleibt noch, über eine Grauzone ein EURO 5 Gutachten zu bekommen. Es gibt ja etliche nach BJ 2011 welche deutsche Papiere haben und mit Euro 5 angegeben sind.


    Was mich aber auch richtig ärgert. Ich stand wirklich vor Kauf mit dem TÜV Rheinland in Kontakt, ob ich alle benötigten Unterlagen von ihnen erhalte und ob einer Zulassung etwas im Wege steht. Sonst hätte ich den Wagen nicht gekauft. An der stelle hat der TÜV misst gebaut und prüft den Fall auch schon. Aber außer meiner 420€ für das Datenblatt und Abgasgutachten, werde ich wohl von denen nichts sehen.

  • Belgien ist doch Gründungsmitglied der EU?! Wenn er dort zugelassen war, müsste er hier doch auch zugelassen werden können? Oder haben NATO-Mitglieder Sonderrechte diesbezüglich?

  • So wie ich es gestern bei der Zulassungsstelle verstanden habe, haben Nato Mitarbeiter die gleichen Sonderrechte wie z.B. US Soldaten.