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Frage:
Ein bmw wurde von 204ps auf 500ps leistungsgesteigert mit Tuning. Es ist illegal erfolgt also müsste die Betriebserlaubnis erloschen sein. was passiert bei einem Unfall mit Personenschaden? Der Fahrer des bmw ist mit zwei Freunden im Auto, kommt ins schlingern und verursacht einen Unfall. Es kommt dabei ein Fußgänger zu schaden mit Beinbruch und ein anderes Auto ist Totalschaden und dessen Fahrer und Beifahrer sind verletzt mit kaputten Knien durch den Unfall.
Die KI hat geantwortet:
Ein Unfall mit einem illegal getunten Fahrzeug wie dem beschriebenen BMW hat schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen, insbesondere bei Personenschäden. Hier ist eine Übersicht dessen, was in einem solchen Fall passieren könnte:
1. Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Durch das illegale Tuning (Steigerung der Leistung auf 500 PS ohne Genehmigung und Eintragung) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug darf damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
- Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ist in der Regel eingeschränkt, und es droht Regress.
2. Haftung und Konsequenzen für den Fahrer
- Zivilrechtliche Haftung:
Der Fahrer haftet für alle entstandenen Schäden, da er den Unfall verursacht hat. Das schließt Sach- und Personenschäden ein:- Kosten für den Beinbruch des Fußgängers (Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Verdienstausfall, Rehabilitation).
- Kosten für die Verletzungen der Insassen des anderen Autos (Schmerzensgeld, Heilbehandlung etc.).
- Ersatz für den Totalschaden des anderen Fahrzeugs.
- Strafrechtliche Folgen:
Das Fahren mit einem illegal getunten Fahrzeug, das keinen gültigen Versicherungsschutz hat, sowie die Verursachung eines Unfalls mit Personenschäden, kann strafrechtlich geahndet werden:- Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Die Verletzungen des Fußgängers und der Insassen des anderen Fahrzeugs könnten als fahrlässig verursacht gelten. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Da der Unfall durch den illegal getunten Zustand des Fahrzeugs begünstigt wurde, könnte das als Gefährdung gelten. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
- Führerscheinentzug:
Dem Fahrer wird wahrscheinlich der Führerschein entzogen. Es könnte eine Sperrfrist verhängt werden, bevor er eine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.
3. Versicherung und Regress
- Haftpflichtversicherung:
Die Haftpflichtversicherung bleibt zunächst verpflichtet, die Schäden der Unfallopfer zu begleichen (Personenschäden des Fußgängers und der Insassen, Sachschäden). Jedoch:- Regressforderung gegen den Fahrer: Die Versicherung wird bis zu 5.000 Euro (oder mehr, je nach Vertrag) vom Fahrer zurückfordern.
- Kompletter Verlust des Kaskoschutzes: Für den Schaden am getunten BMW gibt es keine Regulierung durch die Versicherung.
- Privatinsolvenz:
Die Kosten für Personenschäden (z. B. lebenslange Renten oder Schmerzensgeld) können in die Millionen gehen. Wenn der Fahrer finanziell nicht in der Lage ist, diese zu tragen, droht ihm Privatinsolvenz.
Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen:
Diese gelten grundsätzlich als deliktische Forderungen, wenn sie aus einer unerlaubten Handlung (wie einem illegalen Tuning oder fahrlässiger Körperverletzung) resultieren.
- Deliktische Forderungen sind in einer Privatinsolvenz nicht automatisch von der Restschuldbefreiung umfasst, sofern die Geschädigten ihre Forderungen im Verfahren korrekt als solche anmelden.
- Der Fahrer müsste also selbst nach einer abgeschlossenen Privatinsolvenz weiterhin für diese Forderungen aufkommen.