e90 325d leistungssteigerung 500 ps

  • lesen und VERSTEHEN.


    Frage:

    Ein bmw wurde von 204ps auf 500ps leistungsgesteigert mit Tuning. Es ist illegal erfolgt also müsste die Betriebserlaubnis erloschen sein. was passiert bei einem Unfall mit Personenschaden? Der Fahrer des bmw ist mit zwei Freunden im Auto, kommt ins schlingern und verursacht einen Unfall. Es kommt dabei ein Fußgänger zu schaden mit Beinbruch und ein anderes Auto ist Totalschaden und dessen Fahrer und Beifahrer sind verletzt mit kaputten Knien durch den Unfall.


    Die KI hat geantwortet:


    Ein Unfall mit einem illegal getunten Fahrzeug wie dem beschriebenen BMW hat schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen, insbesondere bei Personenschäden. Hier ist eine Übersicht dessen, was in einem solchen Fall passieren könnte:

    1. Erlöschen der Betriebserlaubnis

    • Durch das illegale Tuning (Steigerung der Leistung auf 500 PS ohne Genehmigung und Eintragung) erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
    • Das Fahrzeug darf damit nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
    • Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ist in der Regel eingeschränkt, und es droht Regress.

    2. Haftung und Konsequenzen für den Fahrer

    • Zivilrechtliche Haftung:
      Der Fahrer haftet für alle entstandenen Schäden, da er den Unfall verursacht hat. Das schließt Sach- und Personenschäden ein:
      • Kosten für den Beinbruch des Fußgängers (Schmerzensgeld, Heilbehandlung, Verdienstausfall, Rehabilitation).
      • Kosten für die Verletzungen der Insassen des anderen Autos (Schmerzensgeld, Heilbehandlung etc.).
      • Ersatz für den Totalschaden des anderen Fahrzeugs.
    • Strafrechtliche Folgen:
      Das Fahren mit einem illegal getunten Fahrzeug, das keinen gültigen Versicherungsschutz hat, sowie die Verursachung eines Unfalls mit Personenschäden, kann strafrechtlich geahndet werden:
      • Fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB): Die Verletzungen des Fußgängers und der Insassen des anderen Fahrzeugs könnten als fahrlässig verursacht gelten. Die Strafe reicht von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren.
      • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Da der Unfall durch den illegal getunten Zustand des Fahrzeugs begünstigt wurde, könnte das als Gefährdung gelten. Es droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
    • Führerscheinentzug:
      Dem Fahrer wird wahrscheinlich der Führerschein entzogen. Es könnte eine Sperrfrist verhängt werden, bevor er eine neue Fahrerlaubnis beantragen darf.

    3. Versicherung und Regress

    • Haftpflichtversicherung:
      Die Haftpflichtversicherung bleibt zunächst verpflichtet, die Schäden der Unfallopfer zu begleichen (Personenschäden des Fußgängers und der Insassen, Sachschäden). Jedoch:
      • Regressforderung gegen den Fahrer: Die Versicherung wird bis zu 5.000 Euro (oder mehr, je nach Vertrag) vom Fahrer zurückfordern.
      • Kompletter Verlust des Kaskoschutzes: Für den Schaden am getunten BMW gibt es keine Regulierung durch die Versicherung.
    • Privatinsolvenz:
      Die Kosten für Personenschäden (z. B. lebenslange Renten oder Schmerzensgeld) können in die Millionen gehen. Wenn der Fahrer finanziell nicht in der Lage ist, diese zu tragen, droht ihm Privatinsolvenz.


    Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen:

    Diese gelten grundsätzlich als deliktische Forderungen, wenn sie aus einer unerlaubten Handlung (wie einem illegalen Tuning oder fahrlässiger Körperverletzung) resultieren.

    • Deliktische Forderungen sind in einer Privatinsolvenz nicht automatisch von der Restschuldbefreiung umfasst, sofern die Geschädigten ihre Forderungen im Verfahren korrekt als solche anmelden.
    • Der Fahrer müsste also selbst nach einer abgeschlossenen Privatinsolvenz weiterhin für diese Forderungen aufkommen.

    Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat

  • Wenn du dir dann anschaust, wie hoch die Summe bei einem Regress ausfällt, kommt schnell die Ernüchterung.


    Das einzig wirklich teure daran werden die Privatklagen der Geschädigten sein. Wenn da einer Arbeitsunfähig wird, zahlst dein leben lang und gehst am besten direkt zum Jobcenter.



    Du kannst Menschen die mit Vollgas durch ne Innenstadt aber noch 300 mal erklären wie Behindert sowas ist, die merken das teils nicht mal wenn was passiert.

  • Muss der entstandene Schaden nicht auf das Tuning zurückgeführt werden um diese Wirkungskette in Gang zu setzen?

    Grundsätzlich erlischt die BA ja auch durch nicht genehmigungsfähige Rückleuchten oder LED Leuchtmittel. Dennoch kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einem Unfall auch in der hier angegebenen Schwere ein Hahn danach kräht, wenn es nicht in der Nacht passiert, wo das Licht einen Einfluss haben könnte.

    Ebenso kann ich mir nicht vorstellen dass bei einem 500PS 325d, welcher auf meinetwegen schneeglatter Straße in diese Situation verwickelt ist, die Leistungssteigerung als Ursache ausgemacht wird.


    Aber das wars jetzt auch von meiner Seite zu dem Thema weil ich eigentlich die Idee dahinter nicht verstehe, dass man, wenn jemand sein Auto verändern will,, ihn ständig darüber belehren muss was er zu befürchten hat. Er wird sich dessen schon bewusst sein und seine Entscheidung treffen, genauso wie der der sein Auto nicht verändert auch seine Entscheidung getroffen hat.

  • Also bei unserem letzten E90 Forumstreffen bei dem ich dabei war habe ich eines gelernt:


    Die Leute wissen NICHT was sie da tun. Vor allem die, die mit den Gebrauchtwagen im Forum neu dazu kamen.


    Aber ja: ich lasse euch unbeirrt euren Spaß und werde hier nicht mehr antworten.

    Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat

  • Grundsätzlich erlischt die BA ja auch durch nicht genehmigungsfähige Rückleuchten oder LED Leuchtmittel.

    Doch.


    Das entscheidende Wort ist „genehmigungsfähig“.

    Durch den Anbau wurde der genehmigte Zustand verändert - um die BE wiederzuerlangen, ist eine Begutachtung entweder nach §19.3 StVZO (vulgo Teilegutachten) oder §19.2 in Verbindung mit §21 StVZO (vulgo Einzelabnahme) erforderlich. Diese hat unverzüglich zu erfolgen, bis dahin sind nur solche Fahrten gestattet, die in direktem Zusammenhang mit der Wiedererlangung der BE stehen.


    Bei einer Abnahme nach 19.3 ist eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich, diese kann jedoch erfolgen, wenn die Zulassungsstelle sich das nächste Mal (wann auch immer das sein wird) aus anderen Gründen (Umzug, Halterwechsel…) mit den Papieren befasst. Bei einer 19.2 wird durch die Zulassungsstelle eine neue BE erteilt, daher hat die Berichtigung bzw. Neuaustellung unverzüglich zu erfolgen. Der TÜV stellt nur die notwendigen technischen Unterlagen dafür aus, daher ist das Auto nach dem Besuch weiterhin solange ohne BE, bis man beim Amt war.


    Wenn man Teile mit ABE oder e-Nummer anbaut, muss man nichts abnehmen und eintragen lassen. Dann sind die Teile aber nicht genehmigungsfähig, sondern genehmigungsFREI.

  • Auch nur bedingt stimmt das mit ABE.

    Wenn man Teile verbaut die sich beeinflussen ist nichts mehr mit eintragungsfrei.


    Mal nen paar Beispiele:

    Felgen haben ABE und Auto ist tiefergelegt, ABE der Felgen somit nicht mehr gültig.

    Steht so gut wie immer drin das das Auto Serienfahrwerk aufweisen muss.


    Gleiches Spiel bei H&R Federn mit ABE, sobald man keine Serienfelgen mehr fährt zählt die ABE auch nicht.


    Muss man dann alles eintragen lassen, was halt kein Problem darstellt wenn man sich an die Freigängigkeit hält.

  • Och Leute...


    Wollen wir das hier jetzt volles Programm durchdiskutieren?

    In sehr vielen Fällen habt Ihr mit Euren Beispielen recht - und doch kann ich Euch wieder Konstellationen nennen, wo Eure Aussagen NICHT zutreffen. Und bevor einer fragt - genug davon selbst erlebt. Ich mache den Bums mittlerweile auch 27 Jahre.


    Vor allem aber ging es mir um den Unterschied zwischen genehmigungsfähig = Erlöschen der Betriebserlaubnis, solange die Abnahme noch nicht erfolgt ist und genehmigungsfrei = kein Erlöschen der Betriebserlaubnis und keine Abnahme notwendig.


    ...und jeder, der etwas mehr an seinem Karton umbaut, ist immer gut damit beraten VORHER Unklarheiten mit dem Prüfer zu besprechen. Das wissen wir wohl alle und raten das den "Unwissenden" auch. Wer sich dann nicht dran hält - ignorantia legis non excusat

  • Interessantes Thema! Bezüglich des Verbrauchs: Das hängt stark davon ab, wie schwer dein rechter Fuß ist. Auf der Autobahn bei etwa 140 km/h liegt der Durchschnittsverbrauch bei ca. 6,5 Litern. In der Stadt sind es zwischen 8 und 9 Litern. Bei viel Vollgas kann ich es nicht genau sagen – da sieht man förmlich, wie die Tankanzeige nach unten geht.

    Zu den anderen Punkten: Jeder sollte das machen, was er für richtig hält. Natürlich ist klar, dass so eine Leistung nicht eintragbar ist. Wer sich dafür entscheidet, muss auch mit den Konsequenzen leben und die Verantwortung übernehmen, falls man angehalten wird.

    Wichtig ist, dass man weiß, wo man schnell fahren kann und wo nicht. Das sollte eigentlich jedem klar sein. Nur weil ich beispielsweise 500 PS habe, heißt das nicht, dass ich mit 150 km/h durch die Stadt fahre. Letztendlich kann man auch mit 50 PS jemanden überfahren – und das Ergebnis ist dasselbe. Ein Unfall bleibt ein Unfall, egal ob mit 50, 500 oder 1000 PS.

    Leider gibt es viele 18-Jährige, die sich für Michael Schumacher halten. Aber das kannst du nicht ändern – dafür ist die Polizei da. Seitdem ich mein Auto auf diese Leistung gebracht habe, fahre ich sogar ruhiger als vorher. Solch eine Leistung ist nichts für die Stadt, und wenn man normal fährt, ist das Risiko, angehalten zu werden, auch deutlich geringer.

    Ich persönlich sehe die Sache nicht so tragisch, wie einige, die direkt mit allen möglichen Gesetzesparagraphen argumentieren. Ich kenne ein paar Polizisten, und nicht jeder von ihnen nimmt jedes Gesetz allzu streng. Wenn es ein Gesetz gäbe, das vorschreibt, von einer Brücke zu springen, würde das ja auch keiner machen, nur weil es von irgendeinem unfähigen Politiker beschlossen wurde.