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Du rennst denen doch nicht nach. Du bekommst nen neuen Airbag und gut ist.
Wichtig ist, dass dein Landratsamt nicht auf die Idee kommt, dir eine Frist zum Tausch zu setzen (üblicherweise 2 Wochen), und gleich wegen Verkehrsrisiken gleich die Zwangsstilllegung nach Fristablauf anzudrohen.
Ich hatte das, weil die Viecher es nicht geschafft haben, eine Versicherungsbestätigung zu lesen (die vorlag, nur dass wir uns verstehen). Du bekommst Post, darfst Gebühren bezahlen, Widerspruch einlegen, und dann geht der Tanz erst los... doch nicht wegen dem Airbag.
Wenn betroffen, neuen rein, fertig. Ansonsten Info der BWM-Seite mit VIN ausdrucken - wenn dir jemand dumm kommen will, reibst du ihm das unter die Nase.
wenn du meinen Post der einige Seiten zurück liegt lesen würdest, wüsstest du das ich angefragt habe, und der Airbag nicht lieferbar war. Das war am 19.12.25. Ich hatte im Februar mal angefragt und da hieß es, dass noch kein Airbag für mich da wäre.
Ich renn jetzt aber nicht alle paar Wochen zu BMW und frag nach wann ich einen bekomme. Entweder die melden sich oder eben nicht.
Ich hab ne Rechtsschutz, ich weis mich zu wehren, keine Sorge.