Naja die ABE ist so theoretisch formuliert das alles sein kann und nichts muss ^^.
Aber danke Jacky das macht mir zumindest ein bisschen Mut, eine Tachoanpassung wäre der Overkill ob da jetzt Karosseriearbeiten noch gemacht werden müssten wäre nicht so tragisch.
Felgen sind R3H1-8519.
Um mal das Gutachten zu zitieren:
G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Wenn man die Internet Rechner benutzt passt das aber nicht weil der Abrollumfang sich um 1,6% erhöht.....