Vom BMW Händler verarscht

  • Da denke ich auch nicht dass man irgendwas machen kann. Du hast die Entscheidung getroffen das Auto dem Händler zu verkaufen, zu dem Preis den er dir genannt hat. Jetzt zu sagen dass du doch mehr haben willst, mit der Begründung dass das neue Auto nicht das richtige war, wird nicht funktionieren.

  • Da denke ich auch nicht dass man irgendwas machen kann. Du hast die Entscheidung getroffen das Auto dem Händler zu verkaufen, zu dem Preis den er dir genannt hat. Jetzt zu sagen dass du doch mehr haben willst, mit der Begründung dass das neue Auto nicht das richtige war, wird nicht funktionieren.

    Ich glaube nicht dass es im Stein gemeiselt ist. Der Kaufvertrag basierte immer noch auf einem unfallfreien Wagen. Ich würde mir richtige Rechtsberatung besorgen für solche Fälle, der Händler hat bestimmt kein Interesse daran dass die Sache an große Glocke gehängt wird.


    Gruß.

  • Aaaaaaaaaaaaaaalso...
    Habe gestern mit einem Anwalt telefoniert, der sagte mir das man den Vorsätzlichen Betrug zu 100% nachweisen könnte das wäre nicht das Problem. Und da er mein altes Auto zu 99% nicht für den Marktpreis abgekauft hat kann man da auch auf Marktwert zu der Zeit klagen. Das einzigste Manko ist, dass man da schlechte Karten hat wenns darum geht dass du dann gleich dein komplettes Geld bekommst. Das heisst solange das Verfahren läuft sieht man keinen Cent von denen und sowas kann sich schonmal gern bei Härtefällen bis zu 2Jahre ziehen.. :thumbdown:


    Im Endeffekt stehe ich als völliger Idiot da, da ich ja auch auf ein neues Auto und das Geld von dem jetzigen Unfallwagen angewiesen bin :fail:

  • warum sollte auch ein Händler dein auto zum Marktpreis ankaufen? Mit welcher Begründung ?


    was issn das fürn anwalt ? :whistling:


    jedes kind weiß das immer Händlerankauf gezahlt wird und nicht marktpreis (verkaufspreis). Marktpreis verlangt der Händler beim weiterverkauf.

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    If it makes you happy it doesn't have to make sense to anybody else!

    Meguiar's Fanboy

  • Aaaaaaaaaaaaaaalso...
    Habe gestern mit einem Anwalt telefoniert, der sagte mir das man den Vorsätzlichen Betrug zu 100% nachweisen könnte das wäre nicht das Problem. Und da er mein altes Auto zu 99% nicht für den Marktpreis abgekauft hat kann man da auch auf Marktwert zu der Zeit klagen. Das einzigste Manko ist, dass man da schlechte Karten hat wenns darum geht dass du dann gleich dein komplettes Geld bekommst. Das heisst solange das Verfahren läuft sieht man keinen Cent von denen und sowas kann sich schonmal gern bei Härtefällen bis zu 2Jahre ziehen.. :thumbdown:


    Im Endeffekt stehe ich als völliger Idiot da, da ich ja auch auf ein neues Auto und das Geld von dem jetzigen Unfallwagen angewiesen bin :fail:


    Also wenn Du Dein Geld zurück bekommst und quasi 6 Wochen mit "einem geliehenen" Auto gefahren bist - so schlecht war das dann nicht.


    Wenn Du meinst mit Anwalt "mehr" rausholen zu können, bedenke auch die Zeit, die Du für das Ganze dann aufwendest und berechne was Du in der Zeit verdient hättest. Meistens lohnt es imho den Aufwand nicht.


    Geld zurück und 6 Wochen Auto gehabt - ich finde das eine gute Basis der Wiedergutmachung und ok (nicht ok ist der verschwiegene Unfallschaden...darüber brauchen wir nicht diskutieren!).


    MaxJ30

  • Zitat

    warum sollte auch ein Händler dein auto zum Marktpreis ankaufen? Mit welcher Begründung ?


    was issn das fürn anwalt ? :whistling:


    jedes kind weiß das immer Händlerankauf gezahlt wird und nicht marktpreis (verkaufspreis). Marktpreis verlangt der Händler beim weiterverkauf.


    Naja es gibt auc handler die etwas mehr als den handlerankauf zahlen aber immer noch unterm privatverkaufswert...
    Vorallem wenn sie etwaige ladenhuter haben sind sie gerne bereit furs kfz "mehr" zu zahlen bzw diich zu locken und froh wenns die "gurke" dan vom hof haben...
    War bei mir damals so als ich mir in einer scheinbaren wahnvorstellung eingebildet habe "junge du mußt dir einen beetle kaufen"...
    Ich hatte damals bei meinem "tauschfahrzeug" fast keinen verlust...
    Als ich dann meinen beetle zuruckgb kam das böse erwachen und ich wußte warum...
    Durchnschnittliche "händlerstandzeit" war fast ein 3/4 jahr hat er mir gesagt...auch danach richtet sich der ankaufswert...
    Er meinte wenn ich einen golf IV gehabt hätte hätte er mehr zahlen können da er den im schnitt nach 3 Wochen wieder verkauft hat (war so 99/2000)...


    Aber das war ja bei ihm nicht der fall...


    Aber zum te
    Dein anwalt hat dir eh gesagt wies aussieht konfrontiere den handler mal damit und schau wie er reagiert...



    Gesendet von iPhone mit Tapatalk

    Biete Tachoumbau in Wien an
    Biete Hilfestellung bei kleineren Wartungsarbeiten wie Bremsentausch,Ölwechsel udgl...
    Bei Interesse PM an mich...

  • Ich würde den Anwalt erst erwähnen wenn du dir sicher bist vor Gericht ziehen zu wollen. Ansonsten definitiv nicht.
    Ist wie mit einer Waffe. Sobald du sie rausgeholt hast nutze sie. Rumfuchteln bringt höchstens Nachteile.

  • Kleines Update:
    Habe jetzt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages abgeschlossen. Bin doch ganz froh dass dieser Wagen jetzt Geschichte ist..
    Habe noch einmal die volle Auflistung des Schadens bekommen, der belief sich auf einen Gesamtschaden von Sage und Schreibe 7910 € 8| .



    Bin echt immernoch enttäuscht das so etwas bei einem Vertragshändler möglich ist und sowas vertuscht wird.. :thumbdown:

  • Habe gestern mit einem Anwalt telefoniert, der sagte mir das man den Vorsätzlichen Betrug zu 100% nachweisen könnte

    Habe jetzt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages abgeschlossen.

    Na dann wäre es ja schön, wenn du die Geschichte mal an die zuständige StaA übergeben würdest. Unter der Voraussetzung, dass es eben kein Versehen war, gehört solchen Machenschaften ein Riegel vorgeschoben.

  • Krasse Story, mein Beileid ://
    Sehr geil dass du mit einem blauen Auge davon gekommen bist!


    Noch 2 Gedanken hierzu:
    - hätte man nicht im Vorfeld die VIN oder ähnliches checken können?
    - 18k scheinen mir recht viel für einen 4 Zyl.?!